Hi Leute,
hat sich eigentlich schonmal jemand Gedanken bezüglich der Haftungsausschlussklausel gemacht, die wir in den Nachforschungsverträgen ja gesondert unterzeichnen müssen?
Nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde heisst das zum einen, dass die sich bei Erfüllung eines Straftatbestands gänzlich raushalten, das sei dann schon der Fall, wenn man ohne Erlaubnis des Eigentümers auf dem Grundstück aufgegriffen und natürlich angezeigt würde - Hausfriedensbruch - zum andern existiert aber auch kein Versicherungsschutz mehr, den wir ja früher als ehrenamtliche Mitarbieter mal hatten (s. NFG). Die Lady vom Amt war recht überrascht, die Frage hätte bislang noch keiner gestellt ..... (Kicher)
Im Klartext sehe ich das so:
Wir haben keinerlei Rechte, außer, dass wir theoretisch mit der Sonde auf Äcker losziehen dürfen, aber alle Pflichten, ausgewogen ist der Vertrag somit auf keinen Fall. Sollten wir uns zudem die Haxe auf dem Acker brechen, ist das ebenfalls unser Vergnügen.
Ich hatte auch angeregt, dass die Amtler doch mal eine Infoveranstaltung insbesondere auch im Bezug auf mögliche Tatbestände machen sollten - (es ist wohl nicht anzunehmen, dass die das tun, wo "die" ja so viel Wichtigeres um die Ohren haben?)
Im Klartext ist zu empfehlen, dass wir unsere Tätigkeit sowohl in eine eigene Unfallversicherung als auch in eine Rechtsschutz integrieren müssen/sollten (bes. Rechtsschutz ;-))))
Hat sich da schon jemand mit dem Thema auseinandergesetzt/Erfahrungen???
Bearbeitet von dino68, 06.02.2014 - 17:03.