Das Suchen nach Bodendenkmälern ohne Genehmigung soll eine Ordnungwidrigkeit sein?
Kann ich mir nicht vorstellen..
Steht zwar so in Wiki, ist auch so hier beschrieben:http://www.sondengaenger-deutschland.de/higr/amar/bd/sondengaengerbodendenkmaeler.html
aber da steht auch daß dies nicht klar gesetzlich geregelt ist und daß es die Denkmalschutzbehörden so auslegen wie es ihnen am besten passt, nämlich streng.
ZITAT
Graben/Suchen/Nachforschen nach Bodendenkmälern der Genehmigung ..... bedarf
Sehr geschickt schwammig formuliert.
Also es ist mit Sicherheit so lange keine Ordungswidrigkeit bis ein Grundsatzurteil das Gegenteil behaupet. Ist ja leider so daß in Deutschland immer alles
so lange erlaubt ist bis es vor Gericht ausgetragen werden muss.
Wir können hier so viele Lichtbilder besprechen bis wieder Sommer bzw Herbst ist.
Macht das Thema bitte zu. Sonst geht das ewig weiter mit der Diskussion.
Ich darf auch mit den Füßen oder in Büchern so viele Bodendenkmäler suchen wie ich will. Erst die Nachsuche bedarf einer Genehmigung.
Vielleicht kann einer der Profis hier etwas zur weiteren Klärung beitragen.
Bearbeitet von Sonie, 01.02.2013 - 13:00.