@all:
Moin,
ich weiss, der Winter ist lang und grausam...
Diese Zeit kann man sich gut mit rumschmollen vertreiben - oder mit Recherche!
Dazu gehört auch die Suche nach Bodenmerkmalen mittels Luftbildern oder Google Earth (GE).
Hier wurden in kurzer Zeit die Möglichkeiten dieser Methode aufgezeigt und es wurden viele eindrucksvolle Bilder
gepostet: Römische Villen und Militärlager, überpflüge Hügergräber, Gräberfelder und Erdwerke...
Für viele Neulinge mag das so erscheinen, als ob man nur ein Bodenmerkmal in GE suchen braucht, um dann im Frühjahr dort zu suchen und mit reicher Beute nach Hause zu gehen...
Dabei muss man aber anmerken, dass die Suche nach Bodendänkmälern (das sind alle oben aufgeführten
Beispiele) mit technischen Hilfsmitteln Erlaubnispflichtig ist.
(Dazu zählt streng genommen sogar die Suche nach BD´s mit Quadrokoptern oder GE - kein Witz, habe selber diese Antwort vom Leiter des LDA´s erhalten!)
Wenn man meint ein Gräberfeld oder Ein Römerlager ergraben zu dürfen, kann man genauso gut in den Wald gehen und die dort gut verzeichneten Hügelgräber öffnen. Das ist rechtlich das gleiche!
Ich will hier nicht den Anschein erwecken, als ob ich die Begeisterung für Luftbilder nicht teile, oder selber gerne danach suche sondern Neulinge darauf hinweisen, das die Suche Mit Detektoren an solchen Orten ohne amtliche Genehmigung eine Straftat ist.
Mir sind zumindest zwei Fälle in der näheren Umgebung bekannt, in dem Sucher zu hohen Geldstrafen verurteilt wurden, die Vorgeschichtliche Wallanlagen abgesucht haben, um die Funde zu veräußern. (Einer wollte sie nur behalten, der musste "nur" ein paar tausend Euro zahlen.)
Ich weiss selber, dass es im Arm juckt, aber wichtige Bodendenkmäler sollten eigentlich tabu sein - Besonders Gräberfelder, die im Pflughorizont liegen. Hier müsste man eher schnell dem LDA bescheid sagen.
Blöd ist natürlich, dass die schönsten Funde fast nur von solchen Flächen kommen...
Wichtig wäre dann zumindest eine Einmessung der Funde mittels GPS und eine anschließende Meldung.
In den meisten Bundesländern verbleibt das Eigentum und Besitz der Funde beim Finder!
so long, burning
Moin,
ich weiss, der Winter ist lang und grausam...
Diese Zeit kann man sich gut mit rumschmollen vertreiben - oder mit Recherche!
Dazu gehört auch die Suche nach Bodenmerkmalen mittels Luftbildern oder Google Earth (GE).
Hier wurden in kurzer Zeit die Möglichkeiten dieser Methode aufgezeigt und es wurden viele eindrucksvolle Bilder
gepostet: Römische Villen und Militärlager, überpflüge Hügergräber, Gräberfelder und Erdwerke...
Für viele Neulinge mag das so erscheinen, als ob man nur ein Bodenmerkmal in GE suchen braucht, um dann im Frühjahr dort zu suchen und mit reicher Beute nach Hause zu gehen...
Dabei muss man aber anmerken, dass die Suche nach Bodendänkmälern (das sind alle oben aufgeführten
Beispiele) mit technischen Hilfsmitteln Erlaubnispflichtig ist.
(Dazu zählt streng genommen sogar die Suche nach BD´s mit Quadrokoptern oder GE - kein Witz, habe selber diese Antwort vom Leiter des LDA´s erhalten!)
Wenn man meint ein Gräberfeld oder Ein Römerlager ergraben zu dürfen, kann man genauso gut in den Wald gehen und die dort gut verzeichneten Hügelgräber öffnen. Das ist rechtlich das gleiche!
Ich will hier nicht den Anschein erwecken, als ob ich die Begeisterung für Luftbilder nicht teile, oder selber gerne danach suche sondern Neulinge darauf hinweisen, das die Suche Mit Detektoren an solchen Orten ohne amtliche Genehmigung eine Straftat ist.
Mir sind zumindest zwei Fälle in der näheren Umgebung bekannt, in dem Sucher zu hohen Geldstrafen verurteilt wurden, die Vorgeschichtliche Wallanlagen abgesucht haben, um die Funde zu veräußern. (Einer wollte sie nur behalten, der musste "nur" ein paar tausend Euro zahlen.)
Ich weiss selber, dass es im Arm juckt, aber wichtige Bodendenkmäler sollten eigentlich tabu sein - Besonders Gräberfelder, die im Pflughorizont liegen. Hier müsste man eher schnell dem LDA bescheid sagen.
Blöd ist natürlich, dass die schönsten Funde fast nur von solchen Flächen kommen...
Wichtig wäre dann zumindest eine Einmessung der Funde mittels GPS und eine anschließende Meldung.
In den meisten Bundesländern verbleibt das Eigentum und Besitz der Funde beim Finder!
so long, burning