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Illegales Sondeln wird Straftat


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16 Antworten in diesem Thema

  #1
Insurgent

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in Schleswig Holstein.

Leider habe ich den Text dazu nicht gefunden

http://www.shz.de/na...n-mit-haft.html

http://www.fdp-sh.de...p551/index.html



  #2
Trüffelschwein76

Trüffelschwein76

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naja bis zu 2 jahre... ! is doch ne schnäppchen mit n guten anwalt. und später auf 2/3 ....! wird das auch wenige kratzen....! meinung.gif


  #3
Insurgent

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ZITAT(Trüffelschwein76 @ 17.Jun.11, 13:27) <{POST_SNAPBACK}>
naja bis zu 2 jahre... ! is doch ne schnäppchen mit n guten anwalt. und später auf 2/3 ....! wird das auch wenige kratzen....! meinung.gif



Ne, die haben bestimmt die Nullen hinter der 2 vergessen eplus2.gif

Mal sehen was am Ende rauskommt, ist ja erst im Herbst die Abstimmung troest.gif


  #4
Gnoblauch

Gnoblauch

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Müsste laut Text aber doch bedeuten, dass lediglich das Suchen auf einem "aufgelistetem" Bodendenkmal mit dieser Strafe geahndet werden kann. Also letztlich für uns Sucher kein Unterschied zu jetzt, ausser die neu eingeführte Haftsrafe!
Komme nicht aus SW, vielleicht kann das jemand von dort mal deuten...


Besten Gruß - Gnoblauch


  #5
Dagda

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... die Prozesse dazu, die gehen dann alle wie beim Kachelmann aus!


  #6
Insurgent

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ZITAT(Gnoblauch @ 17.Jun.11, 14:05) <{POST_SNAPBACK}>
Müsste laut Text aber doch bedeuten, dass lediglich das Suchen auf einem "aufgelistetem" Bodendenkmal mit dieser Strafe geahndet werden kann. Also letztlich für uns Sucher kein Unterschied zu jetzt, ausser die neu eingeführte Haftsrafe!
Komme nicht aus SW, vielleicht kann das jemand von dort mal deuten...


Besten Gruß - Gnoblauch


Nein, die allgemeine Such und ein bewegliches Bodendenkmal geht in SH bis 1945!!!


  #7
Gnoblauch

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ZITAT(Dagda @ 17.Jun.11, 14:50) <{POST_SNAPBACK}>
... die Prozesse dazu, die gehen dann alle wie beim Kachelmann aus!


Behaupten die Achis dann auch, sie häten Tellerförmig, konzentrische Hämatome an der Oberschenkelinnenseite, oder womöglich noch Pinpointerabdrücke am Hals... abgelehnt.gif


  #8
Ogrikaze

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ZITAT(Gnoblauch @ 17.Jun.11, 14:58) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Dagda @ 17.Jun.11, 14:50) <{POST_SNAPBACK}>
... die Prozesse dazu, die gehen dann alle wie beim Kachelmann aus!


Behaupten die Achis dann auch, sie häten Tellerförmig, konzentrische Hämatome an der Oberschenkelinnenseite, oder womöglich noch Pinpointerabdrücke am Hals... abgelehnt.gif

lol2.gif der war gut


  #9
goldmanjace

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Ja meine freunde bald ist es aus. Wir duerfen als einfache leuten nichts mehr machen! Nur arbeiten, arbeiten und noch mals arbeiten. Das heisst, wenn man arbeit hat. Ich finde das so traurig. Ist das die Gier?? Dem deutschen staat gehoert nicht alles! Ich finde die leute sollten auch ein GUTES mitsprache recht haben und auch abstimmen koennen.


  #10
Insurgent

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Na in dem Link von der FDP steht ja auch drin, dass es im Gesetzt geregelt werden soll, wie man eine Genehmigung bekommt.

Wenn es so läuft wie bisher ist es in Ordnung beerchug.gif


  #11
goldmanjace

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ZITAT(Insurgent @ 17.Jun.11, 16:04) <{POST_SNAPBACK}>
Na in dem Link von der FDP steht ja auch drin, dass es im Gesetzt geregelt werden soll, wie man eine Genehmigung bekommt.

Wenn es so läuft wie bisher ist es in Ordnung beerchug.gif

Ja und dann wird einfach von der oberen denkmalschutzbehoerde ein rundschreiben ausgestellt, dass keine genehmigungen zu erteilen sind, und dann ist die sache erledigt. denn so ist es jetzt momentan in manchen bundeslaendern.


  #12
Peppipeppi

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Na ich seh das etwas anders. Eine gemeinschädliche Sachbeschädigung war und ist auch in Zukunft kein Kavaliersdelikt. In Deutschland entscheiden im Rahmen der Gesetze und mit Würdigung entsprechender Umstände , der Schwere der Tat, Alter des Täters etc. einzig und allein der Richter über Schuld und damit Form der Strafe. Man orientiert sich an Vergleichsurteilen. Sämtliche Vergehen sind im Gegensatz zu Verbrechen MIT Geldbuße ODER bis zu X Jahren Freiheitsentzug belegt. Das ist doch nichts Neues...ich glaube das Thema wird politisiert. Strafe schreckt oft nicht genügend ab. Ich persönlich bin viel eher für ehrliche Aufklärung und Zusammenarbeit. Hier sollte mal die Frage gestellt werden, wie weit gehen die Behörden auf Sondler zu. Viele Sondler sind verschreckt und haben keine Erfahrung im Umgang mit den Behörden. Also sollte es so was wie einen Vermittler oder Aufklärer geben. Ist wahrscheinlich zu teuer, es fehlt ein Konzept , es mangelt an Personal.....dann tut es vielleicht auch ein Flyer...Unwissenheit schützt vor übler Strafe nicht... so einfach kann es nicht sein....ja nee lass ma...is wohl n Sommerloch.... Schließe mich Achim an. Das deutsche Strafrecht / StGB ist völlig ausreichend. Da will sich sicher nur jemand profilieren.

Gruss und Gut Fund

Bearbeitet von Peppipeppi, 17.06.2011 - 17:12.


  #13
Drusus

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Spender

Ich bin jetzt ehrlich etwas überrascht, denn bisher dachte ich, dass Strafrecht bundeseinheitlich sei und das gleiche Vergehen nicht in einem Bundesland lediglich eine Ortnungswidrigkeit, in einem anderen aber gar eine Straftat darstellen kann. Das ist ja schon wie in den USA!

Viele Grüße,
Günter


  #14
Dagda

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... da kann man ja nur hoffen, dass die nicht auch noch die Strafe einführen wo das Leben dabei aufhört!

Nee, im Ernst ... irgendwie besteht da doch überhaupt kein Handlungsbedarf und das ist wohl mehr oder weniger eine ergänzende Möglichkeit für all die vielen Anwälte etwas dazu verdienen zu können!


  #15
coinwhisper

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Spender

ich sehe sowas eher als aufruf und aufmunterung jetzt noch schnell die denkmäler zu den alten konditionen zu plündern! besserwiss.gif

eine zusammenarbeit mit den archis wie es in england ist, wird wohl in deutschland nur über die gewaltanwendung erreicht werden können.

advent advent ein wäldchen brennt, erst eins dann zwei....dann kommt die polizei! lol2.gif


gruss

coinwhisper winke.gif


  #16
IG Phoenix Rhein-Main

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Moin,

hatten nicht auch die Sachsen einen Strafrechtsparagrafen im DSchG, der bei der letzten Änderung wieder rausgenommen wurde? Wie lautete die Begründung für die Streichung?

Dieser Strafrechtsparagraf wird keinen Bestand haben und beim ersten Fall wo er angewendet werden soll vor dem Verfassungsgericht landen, jedenfalls dann, wenn der Angeklagte einen guten Rechtsanwalt hat.


Viele Grüße

Walter


  #17
Ogrikaze

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ZITAT(IG Phoenix Rhein-Main @ 18.Jun.11, 11:58) <{POST_SNAPBACK}>
Moin,

hatten nicht auch die Sachsen einen Strafrechtsparagrafen im DSchG, der bei der letzten Änderung wieder rausgenommen wurde?
Viele Grüße

Walter



Ja, wurde geändert....aber wo die Begründung steht conf05.gif




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