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Polizei beschlagnahmt bei


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27 Antworten in diesem Thema

  #21
IG Phoenix Rhein-Main

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ZITAT(platinrubel @ 29.Nov.10, 02:01) <{POST_SNAPBACK}>
Nach Bundesrecht gehört ein fund doch eigentlich dem, der ihn findet, oder?
und da doch der grundsatz lautet, bundesrecht steht über landesrecht, so sind doch eigentlich jede arten von schatzregal etc hinfällig.
mal kurz aus dem bauch heraus gedacht.
platin



Moin Platin,

leider zu kurz gedacht, die Ausnahmen regeln sich nach dem Art. 74 oder ist es 73? GG, zudem ist die Verfassungsmäßigkeit des SR bereits vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden.

Damit gelten die SR in den jeweiligen Ausführungen und nicht der § 984 BGB.


Da aber in Bayern der § 984 BGB gilt, wäre die einfachste Lösung gewesen, den Schatzfund zu melden, wie es im Bayerischen DSChG auch gefordert ist.


Viele Grüße

Walter



  #22
Ogrikaze

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ZITAT(Trüffelschwein76 @ 29.Nov.10, 12:47) <{POST_SNAPBACK}>
ZITAT(Ogrikaze @ 29.Nov.10, 11:45) <{POST_SNAPBACK}>
Hier mal was zum Thema Hausdurchsuchung. Sehr interessant und was für die Langeweile bei dem Wetter.... http://video.google....79126191267419#




geil mein anwalt... is ditt n rampensau....! sensationell.gif das is n guter ..!! wub.gif


genau.... er sagt ja alles .... !



Ich hab mir das bestimmt schon 5 mal reingezogen sensationell.gif und als es in der Firma von meiner "Guten" ne Durchsuchung mit anschließender Vernehmung der Mitarbeiter gab hab ich diverse Tips gleich am Telefon gegeben eplus2.gif . War schon ziemlich dreist das Vorgehen der Beamten und genau wie im Vortrag vom Anwalt beschrieben....


  #23
platinrubel

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@ IG: bin zwar nicht so gesetzesfest, aber das meine aussage so keine gültigkeit hat ist mir eh klar.
die ausnahmen erklären sich ja von selbst, wenn es darum geht, gewisse, auch wenns hier geringer ausfällt, finanzielle werte dem staat zuzuführen.
aber stimmt schon, hätte er seine 30 silberlinge gemeldet, wärs kein problem gewesen.
gruss platin


  #24
Peppipeppi

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ZITAT(Trüffelschwein76 @ 29.Nov.10, 12:46) <{POST_SNAPBACK}>
beschlagnahmen dürfen die erstmal alles , wo sie meinen das da was faul ist.... ! nur unterschreiben darf man nix.... dann müssen se nämlich beim staatsanwalt etc. begründen warum...! und sie haben dann ganz schön papierkram zu erledigen !



Das ist so nicht ganz korrekt. Die Quittung für die beschlagnahmten Gegenstände, auch Niederschrift genannt, ist der Beleg auf dem sehr wohl unterschrieben werden sollte, nämlich dort wo Widerspruch steht. ( Sofern man mit der Beschlagnahme / Sicherstellung nicht einverstanden ist.)

Nach Strafprozeßordnung ist nämlich im Falle dieses Widerspruches innerhalb von 3 Arbeitstagen eine richterliche Entscheidung über den Fortbestand bzw. Aufrechthaltung der Beschlagnahme durch die Beamten einzuholen. Ein "Nichtunterschreiben" bewirkt also das völlige Gegenteil. Das ist deutsches Recht.

Es soll damit verhindert werden, dass unrechtmäßig beschlagnahmte Gegenstände, z.B. Münzschatz, der z.B. bereits gemeldet wurde, nicht wochenlang dem Eigentümer / Melder entzogen wird, sondern dass der Fall dann zügig von einem Richter entschieden wird. Einige Polizeibeamte sind zwar Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, haben aber keine judikative Entscheidungsgewalt. Herr des Verfahrens ist übrigens immer die Staatanwaltschaft, nie die Polizei (Exekutive).

Mein Tipp: Keine Macht den Drogen dance1.gif!

Bearbeitet von Peppipeppi, 29.11.2010 - 23:45.


  #25
Trüffelschwein76

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meine ja mit "nicht unterschreiben" , das man es nicht unterschreiben soll, das man die sachen freiwillig ausgehändigt hat.


  #26
Peppipeppi

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Ja ist klar. Meiner Meinung nach ist Widerspruch gegen die Herausgabe im Gegensatz zur freiwilligen Herausgabe einzig und allein ein Zeitvorteil für den zu UNRECHT Beschuldigten. Im vorliegenden Fall hat dies aber keinen Einfluss auf die Situation, denn auch wie jeder Laie und dann erst recht der Richter wird bei den Zufallsfunden erkennen, dass das Fundgut vermutlich nicht nur ungemeldet ist, sondern auch noch noch vermischt wurde. Interessant ist diese rechtliche Bewertung der Vermischung im Zusammenhang mit einer Unterschlagung oder Unterschlagungsabsicht. Die Herausgabe wird vermutlich in diesem Fall nicht erfolgen, denn sie stellt ein unwiderbringliches Beweismittel dar. Pech für den Bayern.


  #27
Trüffelschwein76

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naja wenn er rechnungen nachweisen kann.. und der anwalt gut ist ,wird er zumindest diese sachen wieder bekommen !

oder wird mir auch mein ganzes geld abgenommen... wenn ich 5000 euro gestohlenes geld auf mein konto bunkere ,aber noch privat 50000 euro auf dem konto habe und ich nachweisen kann das es rechtmäßiges geld ist.... denke eher nicht...?!


  #28
Peppipeppi

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natürlich nicht...rechtlich ist es so, dass der Beschuldigte schlechte Karten hat, wenn Teile als unterschlagenes Gut gewertet werden, er für einige Teile, die er eventuell gekauft hat, aber keinen Beleg hat.
Selbstverständlich akzeptiert das Gericht auch prähistorische ( als Beispiel ) Gegenstände im Privatbesitz. Doch kann im Falle einer Verurteilung auch das Gekaufte (ohne Eigentumsnachweis) beschlagnahmt bleiben. Dies erscheint ungerecht, ist aber eine Richterentscheidung. Bestes Beispiel ist doch der vorliegende Fall.
Ein Laie / Richter wird wahrscheinlich davon ausgehen ( begründet z.B. durch den Fundbelag und die Umstände der Auffindung/Fundmischung) , dass ALLES unterschlagende Funde sind. Es läuft echt blöde für den Beschuldigten. Einzige Rettung ist ein Beleg oder sonstiger Beweis ( Zeuge) für den rechtmäßigen Erwerb. Allerdings werden auch gegen den Beschuldigten alle Indizien zusammengezählt, das kann z.B. eine Fundstatistik auf dem Rechner oder Finderjubel hier im BFF sein ( man kann davon ausgehen, dass die Spezialisten, die die Rechner auslesen, in der Lage sind entsprechende Passwörter zu finden).

Das Problem ist eigentlich gar nicht der Besitz dieser Dinge, sondern, dass sie dem Finder in 13 Bundesländern gar nicht gehören, sofern sie gefunden u. unterschlagen wurden.
Dabei ist es unerheblich, ob es eine wertlose Musketenkugel ist, die unterschlagen wird. Wenn hingegen das wertvolle Ölgemälde aus dem 16.Jh. oder die seltene Fibel aus der Bronzezeit rechtmäßig erworben ist, darf es nicht beschlagnahmt werden. Es ist eigentlich einfach. Nun ist dies allerdings auch kein Käuferforum , sondern das Bodenfundforum , Probleme wird es für einige Sondler immer wieder geben. Das müsste aber nicht sein....Jeder ist seines Glückes Schmied...aber nicht jeder Schmied hat Glück.




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