ZITAT(platinrubel @ 29.Nov.10, 02:01) <{POST_SNAPBACK}>
Nach Bundesrecht gehört ein fund doch eigentlich dem, der ihn findet, oder?
und da doch der grundsatz lautet, bundesrecht steht über landesrecht, so sind doch eigentlich jede arten von schatzregal etc hinfällig.
mal kurz aus dem bauch heraus gedacht.
platin
und da doch der grundsatz lautet, bundesrecht steht über landesrecht, so sind doch eigentlich jede arten von schatzregal etc hinfällig.
mal kurz aus dem bauch heraus gedacht.
platin
Moin Platin,
leider zu kurz gedacht, die Ausnahmen regeln sich nach dem Art. 74 oder ist es 73? GG, zudem ist die Verfassungsmäßigkeit des SR bereits vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden.
Damit gelten die SR in den jeweiligen Ausführungen und nicht der § 984 BGB.
Da aber in Bayern der § 984 BGB gilt, wäre die einfachste Lösung gewesen, den Schatzfund zu melden, wie es im Bayerischen DSChG auch gefordert ist.
Viele Grüße
Walter