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Telekom


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2 Antworten in diesem Thema

  #1
Huntington

Huntington

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Hallo Forenmitglieder,
ich weiss nicht obs hier richtig platziert ist aber vor einiger Zeit bat mich ein Bekannter, seinen Telekomanschluss für ihn zu kündigen, da er den größten Teil des Jahres auf der größten afrikanischen Insel ehrenamtlich humanitäre Dienste leistet. Diese Argumentation hat er auch Deutschlands größtem Telefondienstleister angetragen. Daraufhin wurde ihm mündlich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Etliche Wochen später war der Anschluß immer noch in Funktion. Ausgestattet mit Einer Vollmacht bemühte ich mich zum Telekomshop meiner Gemeinde um Erkundigungen über den Sachverhalt einzuholen. Mir wurde mitgeteilt, dass eine „einfache“ Abmeldebescheinigung der Stadt nicht genüge. Nun stellte sich die Frage wie man den dauerhaften Aufenthalt im weit entfernten Ausland bestätigt. Per e-mail forderte ich eine Meldebestätigung an. Mit dieser und einer Kopie des Passes schlug ich beim zuständigen T-shop auf. Kopie wurde erstmal mit der falschen Seite nach oben (blank) nach Bonn gesendet, also wieder hin zu den Pfuschern, danach gings dann.
Bis heute sind fünf Monate und diverse Telefonate und persönliche Gespräche mit teils unflätigen Nulpen aber auch verständnissvollen Mitarbeitern vergangen als mich ein Schreiben meines Kumpels erreichte mit einer Kopie eines Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Innenministerium und Bestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes über einen gemeldeten festen Wohnsitz des Betroffenen.
Natürlich habe ich das ganze Glump wieder zur Zentrale nach Bonn faxen lassen. Schaunmamal wie lange die noch brauchen um den Anschluss abzuschalten.
Übrigens habe ich einen anderen Fall in der Bekanntschaft wo selbst die Sterbeurkunde der Mutter erst nach zwei Jahren zur Abschaltung des Telefons führte.


Moral von der Geschicht:

….drum prüfe wer sich ewig bindet




  #2
magnetometer

magnetometer

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  #3
blaumupi

blaumupi

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