Gibt es eigentlich unterschiedliche Definitionen von Naturschutzgebieten?
Meine damit, ob der Schutz Artgebunden sein kann? z.B. in einem Naturschutzgebiet, welches a.G. des Forstbestandes definiert wurde, könnten Grabungen genehmigt werden, welche nicht den Baumbestand gefährden. Anders sieht es ja wohl bei einer Tierart aus - oder?
Als Beispiel möchte ich die damalige Wiederauffahrung eines Altbergbaues durch ~HD~ in einem Naturschutzgebiet anführen. Diese wurde genehmigt, sofern keine Bäume durch die Grabung Schäden davon trugen. ~HD~ berichtete in div. Foren über die Aktion.
An anderer Stelle schützt man z.B. eine nicht heimische Tierart, obwohl diese Tierart in ihrer Heimat als Plage gilt.
Meine damit, ob der Schutz Artgebunden sein kann? z.B. in einem Naturschutzgebiet, welches a.G. des Forstbestandes definiert wurde, könnten Grabungen genehmigt werden, welche nicht den Baumbestand gefährden. Anders sieht es ja wohl bei einer Tierart aus - oder?
Als Beispiel möchte ich die damalige Wiederauffahrung eines Altbergbaues durch ~HD~ in einem Naturschutzgebiet anführen. Diese wurde genehmigt, sofern keine Bäume durch die Grabung Schäden davon trugen. ~HD~ berichtete in div. Foren über die Aktion.
An anderer Stelle schützt man z.B. eine nicht heimische Tierart, obwohl diese Tierart in ihrer Heimat als Plage gilt.