Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!
Profilbild

Ausnahmegenehmigung NFG


  • Dieses Thema ist geschlossen Dieses Thema ist geschlossen
9 Antworten in diesem Thema

  #1
PhotoSinnThese

PhotoSinnThese

    Neuzugang

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 10.770
  • 10 Beiträge
  • Dabei seit 09-01 12
  • 2 Themen
  • 0
Guten Tag miteinander,

da ich auf der Suche durch diverse Foren immer über möchtegern Pseudowissen stolpere und
auch die Auslegung eindeutiger Gesetzes und -Sachverhalte insoweit verdreht wird bis es passt,
hier mal die Antwort des LANDESAMT FÜR ARCHÄOLOGIE speziell Sachsen.
Es ist zu erwarten, dass alle Bundesländer, wie zuletzt Hessen in dem Maße nachziehen werden.

Zitat:

Alle Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Archäologische Funde müssen der Denkmalschutzbehörde gemeldete werden. Aber nicht allein Funde sind anzeigepflichtig, sondern auch Teile und Sachen, die auf ein Kulturdenkmal hinweisen (§ 20 Sächs.DSchG). Dies ist besonders wichtig, da auch in Fundzusammenhängen, die von Laien oft übersehen werden, für die Fachleute wichtige Aussagen enthalten sind.

Was den Verbleib archäologischer Funde betrifft, gilt in Sachsen die Regelung des »Schatzregals« (§ 25 Sächs.DSchG ). Demnach werden herrenlose Funde, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, bei ihrer Entdeckung zu Eigentum des Freistaates Sachsen. Die Funde müssen der Denkmalschutzbehörde ausgehändigt werden. Im Umkehrschluss müssen Funde einem vorhandenen rechtmäßigen Eingentümer ausgehändigt werden.

Weitere Hinweise und einen Link auf den vollständigen Wortlaut des Denkmalschutzgesetzes finden Sie auf unserer Internetseite unter:

Für die Nachsuche mit einem Detektor gelten die genannten Bestimmungen. Zusätzlich benötigen Sie im Freistaat Sachsen einen "Nachforschungsschein". Der Erwerb dieses Scheins ist mit einer Schulung beim Landesamt für Archäologie verbunden. Schulungen finden statt, sobald eine genügende Anzahl von Interessenten beisammen ist. Die Genehmigung gilt für ein Jahr.

Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag auf Zulassung zum Erwerb eines "Nachforschungsscheins" direkt an uns. Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir ein polizeiliches Führungszeugnis neuen Datums.

Folgende Punkte sind in dem Antrag zu berücksichtigen:

- genauer Zeitraum Ihres Nachsuche-Vorhabens
- eine genaue maßstäbliche Kartierung des betroffenen Areals
- Fotografien, Dokumentationen und Gutachten zu dem betroffenen Areal
- die Fragestellung unter der Sie die Suche durchführen
- Fundspektrum und Zeitstellung der Stücke, die Sie zu finden erhoffen
- die technische Ausstattung bei der geplanten Nachsuche und deren Dokumentation
- die Anzahl der tätigen Personen

Zitat Ende"

So und damit ist alles geklärt.
Es bleiben also keine Fragen offen.

Wenn ich also beim "Neuzeitsondeln" am Badesee einen alten Orden finde oder gar einen Münzhort der vor 1946 datiert werden kann, muss ich den melden und hoffen das die Ausnahmegenehmigung noch gültig ist, ich nicht im Wasserschutzgebiet unterwegs war, ich das Suchgelände vorher beantragt habe usw..

Meinungen und subjektive Empfindungen der Bevormundung durch Behörden sollen hier nicht der Diskussiongrundlage dienen.

Die gern betätigte "Auftragssuche" hinter der sich im Falle eines Fundes historischer Bedeutung gern versteckt wird, ist somit ausgehebelt....Warum?

1. Auftragssuche: Person X hat im Wald Gegenstand Y verloren, dieser befindet sich also AUF dem Waldboden, d.h. sobald der Detektor signalisiert und da aber nichts ERSICHTLICH liegt wars das, Ausreden wie: "Mir ist der Spaten ausgerutscht"....
2. Auftragssuche Familienschatz auf eigenem Grund: Wurde oben geklärt: "
Alle Nachforschungen, die das Ziel verfolgen, Kulturdenkmale oder Funde zu entdecken, bedürfen einer Genehmigung (§ 14 Sächsisches Denkmalschutzgesetz - Sächs.DSchG). Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Ausgrabungen oder Begehungen und Nachsuchen handelt und ob diese direkt auf einem archäologischen Denkmal stattfinden oder an einem anderen Ort. Auch das Alter der Funde spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle."
Auch der Familienschatz ist somit ein kulturelles Gut, es sei denn es handelt sich um nachweislich durch die Familie erworbene Gegenstände der Neuzeit .... wenn da ein 25 Pfünder gelber Farbe mit Adler und Kreuz drunter ist .... Könnte es ferner sogar noch zum Diebesgut erklärt werden.... das Gold wurde sich damals größtenteils unrechtmäßig angeeignet also wäre man nach aktueller Rechtssprechung der Mittäterschaft bezichtigt, wäre zwar ganz schön krass aber man weiss ja nie ;-)

Fazit:
Sobald man mit einer Sonde und einem Grabwerkzeug unterwegs ist, kann also eine gezielte Suche unterstellt werden, alles andere wäre die Themenverdreherei.
Eine Duldung wäre möglich auf Spiel, Rast, Sport, Reit und -Veranstaltungsplätzen.
Wobei rein rechtlich der Fund also die 3,80€ der Kommune zustünden aber ich denke wenn ein *#$%&§ bei strömenden Regen irgendwelche Nägel und Scherben aus`m Sandkasten pickt freuen die sich eher noch.

Die Logik die gegen ausnahmegenehmigungsfreies Auftragssuchen spricht:
Besitzer sagt: "Angel mir einen Hecht aus meinem Teich." --> Fichereischein nötig
"Fahre dieses Pakett zur Post."--> Führerschein nötig
"Schieße auf dem Feld ein Reh für mich." ---> Jagdschein und Waffenkarte nötig
"Decke mein Dach." ---> Meister des Dachdeckerhandwerks nötig
"Sondel mein Grundstück." --> Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nötig, weiterführend für das Grundstück: Antrag an die Archäologie: vermuteter Silberschatz lt. Eigentümer und Familienhistorie, soll über den 2. Weltkrieg aus Frankreich (Opa war Soldat) mitgebracht und vergraben wurden sein
Archis: Ok geh suchen und bring die 6,5kg zu uns, wir müssen die uns anschauen, vlt. sind es gesuchte Relikte von/aus XY der Eigentumsanspruch bleibt zu jeder Zeit erhalten.... dann gibts das Zeug zurück an den Grundstückseigentümer und wenn man lieb war bekommt man seine 50%
Vorteil: Fachgerechte Reinigung zur Fununtersuchung ;-) @ evil

Kurz und einfach Genehmigung hin oder her:
JEDER DER IRGENDWO ETWAS GEZIELT AUSGRÄBT UND DEN NEUEN BESITZ NICHT ANZEIGT IST EIN DIEB!
Das Grundstück gehört/gepachtet entweder Bauer Müller oder dem Bundesland/Staat.

Da gibts auch nichts dran zu rütteln...

Sorry für den langen und oberlehrerhaften Text aber bei so viel Unfug wes so im Netz zu lesen ist....

Wie immer gilt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und die sind in Sachsen recht hoch fahrlässig: bis 125tsd€ vorsätzlich bis 500tsd€

Die Voraussetzungen finde ich persönlich gut gesetzt, so kann nicht jeder der bei ebay klicken und mit paypal bezahlt gleich mit ner Sonde losziehen.
Dokumentation, Loyalität und ein gewisser Grad an Bildung gehört einfach dazu.
Kann denn Schmalhans wie ich Boxer werden --> nö
Kann ein Brillenträger zum SEK --> nö
Kann ein Laktoseintoleranter Lebensmitteltester werden --> nö
Kann ein Deutscher Döner machen --> nö (die bekommen die Soßen nicht hin)
Kann einer der nen Eintrag im FüZg., nicht richtig Schreiben kann, der GPS/Geländeausmessung nicht im Griff hat SONDELN --> nö
Seht es doch ein: nur weil das Ding piept heisst es nicht das Ihr es könnt/dürft, Archäologie muss man ein paar Semesterchen studieren um Zusammenhänge zu bilden und für die Nachwelt zu dokumentieren und wenn man es nicht studiert (so wie ich auch nicht) muss man eben fragen ob man ne Runde (1 Jahr) mitspielen darf aber eben nach den Regeln der Schiris(Archis) weil das ist deren Spielfeld.
Oder darf ich auf Grund des Rechtes der freien persönlichen Entfaltung bei euch im Vorgarten die Blumen raus reissen, ein Loch buddeln und da "Berg" machen?!

Es sollte zur Ausnahmegenehmigung jedoch eine Ausnahmegenehmigung1b geben, die da sagt: Wenn der Sondler schon 15 Jahre loyal unterwegs war ist die NFG automatisch Zeitlebens erteilt.

So und jetzt könnt ihr mich auseinander bauen ;-o
Und wer zu arg baut ist automatisch zugeordnet.



  #2
Ogrikaze

Ogrikaze

    Stammtischgastgeber

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 6.314
  • 3.684 Beiträge
  • Dabei seit 20-06 07
  • 496 Themen
  • 6
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:Leipzig
  • Interessen:Tauchen, Geschichte, Motorrad, mein Sohn:-)
  • Sonde:XP DEUS, Fisher CZ 21,
  • Alter:43

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #3
PhotoSinnThese

PhotoSinnThese

    Neuzugang

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 10.770
  • 10 Beiträge
  • Dabei seit 09-01 12
  • 2 Themen
  • 0

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #4
Trüffelschwein76

Trüffelschwein76

    Forenbesetzer

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 1.506
  • 8.218 Beiträge
  • Dabei seit 12-08 05
  • 207 Themen
  • 82
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:17/5001
  • Sonde:Katarakt
  • Alter:0

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #5
Patzinator

Patzinator

    Stammgast

  • Premium
    • Mitglieds ID: 7.255
  • 541 Beiträge
  • Dabei seit 29-05 08
  • 67 Themen
  • 96
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:Castellum Superius
  • Sonde:keine
  • Alter:50

Spender

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #6
Trüffelschwein76

Trüffelschwein76

    Forenbesetzer

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 1.506
  • 8.218 Beiträge
  • Dabei seit 12-08 05
  • 207 Themen
  • 82
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:17/5001
  • Sonde:Katarakt
  • Alter:0

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #7
Ogrikaze

Ogrikaze

    Stammtischgastgeber

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 6.314
  • 3.684 Beiträge
  • Dabei seit 20-06 07
  • 496 Themen
  • 6
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:Leipzig
  • Interessen:Tauchen, Geschichte, Motorrad, mein Sohn:-)
  • Sonde:XP DEUS, Fisher CZ 21,
  • Alter:43

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #8
Trüffelschwein76

Trüffelschwein76

    Forenbesetzer

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 1.506
  • 8.218 Beiträge
  • Dabei seit 12-08 05
  • 207 Themen
  • 82
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:17/5001
  • Sonde:Katarakt
  • Alter:0

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #9
Ogrikaze

Ogrikaze

    Stammtischgastgeber

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 6.314
  • 3.684 Beiträge
  • Dabei seit 20-06 07
  • 496 Themen
  • 6
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:Leipzig
  • Interessen:Tauchen, Geschichte, Motorrad, mein Sohn:-)
  • Sonde:XP DEUS, Fisher CZ 21,
  • Alter:43

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.



  #10
Trüffelschwein76

Trüffelschwein76

    Forenbesetzer

  • Mitglied
    • Mitglieds ID: 1.506
  • 8.218 Beiträge
  • Dabei seit 12-08 05
  • 207 Themen
  • 82
  • Geschlecht:Mann
  • Ort:17/5001
  • Sonde:Katarakt
  • Alter:0

Zur vollständigen Ansicht Bitte registrieren oder Anmelden.





Facebook Kommentare



Besucher die dieses Thema lesen: 0

Mitglieder: 0, Gäste: 0, unsichtbare Mitglieder: 0