Hallöchen
Urteile im Himmelsscheiben-Prozess rechtskräftig
Revisionsanträge abgelehnt - Hehlerpaar erhielt Bewährungsstrafen und einige Stunden gemeinnütziger Arbeit
Naumburg - Die Bewährungsstrafen gegen zwei Hehler wegen des illegalen Verkaufs der 3600 Jahre alten "Himmelsscheibe von Nebra" sind rechtskräftig. Nachdem der Revisionsantrag eines Hehlers schon im Vorjahr verworfen worden war, lehnte das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) auch den Antrag der zweiten Angeklagten als unbegründet ab, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Eine heute 48-jährige Frau war im September 2003 vom Amtsgericht Naumburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung, ihr heute 67-jähriger Komplize zu sechs Monaten auf Bewährung wegen Hehlerei mit dem prähistorischen Schatz verurteilt worden. Zudem müssen beide je 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten oder 1500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Auch nach diesem abgeschlossenen Verfahren beschäftigt die Himmelsscheibe weiterhin die Justiz. An diesem Dienstag muss sich ein 58-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht Halle in einem Berufungsprozess wegen Meineides verantworten. Er war im August 2006 vom Amtsgericht in Naumburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er vor dem Amtsgericht Naumburg im Jahr 2003 unter Eid falsch ausgesagt und das Hehlerpaar aus Nordrhein-Westfalen gedeckt habe. Dagegen hat er Berufung eingelegt.
Die Himmelsscheibe ist die älteste konkrete Himmelsabbildung der Welt. Das Paar aus Nordrhein-Westfalen hatte sie von einem anderen Betrüger erworben und für 350.000 Euro zum Verkauf angeboten. Die Frau und der Mann wurden mit der Scheibe im Februar 2002 bei einer fingierten Verkaufsaktion in Basel (Schweiz) gefasst.
Bild und Textquelle: http://derstandard.at/?id=2746451
[attachment=37308:nebra.jpg]
MfG Barbarossa-Junior
Urteile im Himmelsscheiben-Prozess rechtskräftig
Revisionsanträge abgelehnt - Hehlerpaar erhielt Bewährungsstrafen und einige Stunden gemeinnütziger Arbeit
Naumburg - Die Bewährungsstrafen gegen zwei Hehler wegen des illegalen Verkaufs der 3600 Jahre alten "Himmelsscheibe von Nebra" sind rechtskräftig. Nachdem der Revisionsantrag eines Hehlers schon im Vorjahr verworfen worden war, lehnte das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) auch den Antrag der zweiten Angeklagten als unbegründet ab, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Eine heute 48-jährige Frau war im September 2003 vom Amtsgericht Naumburg zu einem Jahr Haft auf Bewährung, ihr heute 67-jähriger Komplize zu sechs Monaten auf Bewährung wegen Hehlerei mit dem prähistorischen Schatz verurteilt worden. Zudem müssen beide je 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten oder 1500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Auch nach diesem abgeschlossenen Verfahren beschäftigt die Himmelsscheibe weiterhin die Justiz. An diesem Dienstag muss sich ein 58-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht Halle in einem Berufungsprozess wegen Meineides verantworten. Er war im August 2006 vom Amtsgericht in Naumburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er vor dem Amtsgericht Naumburg im Jahr 2003 unter Eid falsch ausgesagt und das Hehlerpaar aus Nordrhein-Westfalen gedeckt habe. Dagegen hat er Berufung eingelegt.
Die Himmelsscheibe ist die älteste konkrete Himmelsabbildung der Welt. Das Paar aus Nordrhein-Westfalen hatte sie von einem anderen Betrüger erworben und für 350.000 Euro zum Verkauf angeboten. Die Frau und der Mann wurden mit der Scheibe im Februar 2002 bei einer fingierten Verkaufsaktion in Basel (Schweiz) gefasst.
Bild und Textquelle: http://derstandard.at/?id=2746451
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MfG Barbarossa-Junior