Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

NFG oder Grabungsgenehmigung (NRW)

Begonnen von stressless2, 01.04.2015 - 14:53

# nero321

nero321
    • Mitglieds ID: 5.571
  • 1.415 Beiträge
  • Dabei seit 15-01 07
  • 90 Themen
  • 594

Spender

Geschrieben 07.08.2018 - 16:17

etzt deswegen wegen jeder alten Hofstelle, Verdachtsstelle eine neue Genehmigung beantragen oder geht das einfacher. Z.B ein Stadgebiet und dann die offenkundlichen Bodendenkmäler und Wälder ausklammern? Dann noch eine Frage zur Gültigkeitsdauer, wie lange sind die NFG gültig?

 

In der Regel bekommst Du eine Gemarktung zugeteilt. Das kann z.B. ein ganzer Landkreis oder halt nur ein gewisses Gebiet sein. Einige Archäologen wollen auch keine Überschneidungen von Gebieten, so kann es sein, dass Du keine Genehmigung bekommst wenn in der Gegend schon jemand offiziell läuft. Gültig sind die NFGs solange wie es drin steht, in der Regel ein Jahr, bei langjährigen zuverlässigen Personen gehts dann bestimmt auch länger.