Ich koche das Thema mal kurz auf.
An die Leute die eine NFG für NRW haben:
Wie macht ihr das mit dem Einzugsgebiet? Also in der Praxis?
Bei der Genehmigung muss/soll ja eine Karte mit einer örtlichen Eingrenzung erfolgen. Normalerweise hat man ja mehrere Stellen wo man vielleicht sondeln möchte.
Jetzt deswegen wegen jeder alten Hofstelle, Verdachtsstelle eine neue Genehmigung beantragen oder geht das einfacher. Z.B ein Stadgebiet und dann die offenkundlichen Bodendenkmäler und Wälder ausklammern?
Dann noch eine Frage zur Gültigkeitsdauer, wie lange sind die NFG gültig?
Gruß
Dirk
Bearbeitet von DerDirk, 06.08.2018 - 07:53.