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Wertlose Genehmigung?

Begonnen von FinderGo2, 20.11.2019 - 14:55

# Offizieller

Offizieller
    • Mitglieds ID: 15.564
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Spender

Geschrieben 12.11.2020 - 11:35

Hallo @[member='FinderGo2']

 

Du wolltest Dich über die Rechtslage informieren!?

M. E. fällst Du mit Deinem Vorhaben uneingeschränkt  unter den § 21 Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG)

 

"§ 21 Nachforschungen: Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde."

 

Wer irgendwo, nach irgendetwas sucht mag sich (oft auch nur vermeintlich)  in einem Graubereich befinden.

Das Gesetz stellt auf die innere Haltung ab, über die im Zweifel in einem gerichtlichen Verfahren entschieden wird.

 

Dieser Graubereich gilt bei Dir nicht. DU weißt WO Du gezielt nach WAS suchen möchtest. Also brauchst Du eine Genehmigung.

 

Ich rate DIR DRINGEND davon ab, dort auf eigene Faust - ob mit oder ohne Genehmigung der Eigentümer - zu suchen.

Pflege lieber mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege einen guten Kontakt und schau dass Du eine Genehmigung bekommst.

 

 

Wer mag kann über @[member='sondelmanier'] 's Brücke gehen!

ICH bleibe lieber auf dieser Seite stehen!