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Enteignung bei Fundmeldung

Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55

# Sensenschwinger

Sensenschwinger
    • Mitglieds ID: 14.094
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Geschrieben 21.09.2017 - 21:32

Ich glaube kaum , dass es dem Bobo jemals um ein Wischiwaschigedöns von Pfeilspitzen und sonstigem Gerümpel ging ... Zu der eigentichen Frage an sich : Bei einem RICHTIGEN Fund werden die Begehren vor Gericht ausgefochten ,im besten Fall einigt man sich aussergerichtlich vor Verkündigung des Urteils. Im allgemeinen gibt der Kläger wegen fehlender finanzieller Mittel zähneknischend nach. Das ist das Ergebnis der Erkenntnisse wenn man die vergangenen Jahrzehnte in Betracht zieht. Wer entgegen aller Tatsachen allen Ernstes glaubt ,dass man bei einem richtig geilen Fund zuvorkommend ,seriös und reel behandelt wird ,der sollte auf einen anderen Planeten umziehen .