ZITAT(Metallsucher2003 @ 20.Dec.07, 08:59) <{POST_SNAPBACK}>
Wer bestimmt denn den Verkehrwert?
Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
Gruss
Metallsucher 2003
Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
Gruss
Metallsucher 2003
Moin,
berechtigte Frage. Im Moment ist dies nur im saarländischen DSchG verbindlich und vernünftig geregelt.
Die Einführung des bundesweiten Schatzregals konnte der VDSH e. V. noch abwehren. Ausführlicher Bericht in der DSM 9. Es geht aber darum, solche Dinge in allen DSchG zu lösen, das Schatzregal abzuschaffen und nach britischen und dänischen Vorbild eine für Sondengänger und Denkmalschutzbehörden zuträgliche gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Aber mit einer handvoll Sondengänger, die dem VDSH beigetreten sind, ist dies kaum zu bewerkstelligen. Es geht ja nicht nur um die o. a. Dinge, auch die Umsetzung der Konvention von Malta steht noch aus. (Darüber wurde bereits ausführlich in der DSM berichtet). Wenn die Konvention inbundesdeutsches Recht umgesetzt wird, müssen wir Sondengänger handlungsfähig sein. Im Moment sind wir davon weit entfernt.
Viele Grüße
Walter