Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

Enteignung bei Fundmeldung

Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55

# IG Phoenix Rhein-Main

IG Phoenix Rhein-Main
    • Mitglieds ID: 1.374
  • 755 Beiträge
  • Dabei seit 31-07 05
  • 34 Themen
  • 7

Geschrieben 19.12.2007 - 06:47

Hallo BOBO,

bei jedem Fund ist zunächst zu prüfen, ob es einen Eigentümer dazu gibt. Erst wenn die Recherche ergebnislos verläuft, wird aus dem Fund ein Schatz.

Beispiel, der Fund des Wettiner Tafelsilbers beim Schloss Moritzburg. An eine Entweignung der Eigentümer, nur weil das Tafelsilber nach Jahrzehnten wiederendeckt wurde, hat niemand gedacht.

( Eine Bitte an alle, die sich mit dem Fund bei Moritzburg näher auskennen: Bitte nehmt diese verkürzte Darstellug nicht zum Anlass von seitenweisen Diskussionen. Die Problematik, dass bei dem Fund auch Gegenstände aus dem Landesbesitz waren ist bekannt, ebenso ist bekannt, dass sich darüber auch heftig gestritten wurde. Es geht hier am Beispiel nur um den Verfahrensgrundsatz bei Funden von erheblichen Wert)

Weitere Beispiele finden sich im Schatzsucher Magazin, ebenso die Ausführungen des Rechtsanwaltes Dr. Schmidt zum § 984 BGB (Schatzfundparagraf)

Viele Grüße

Walter