Und wie sieht´s aus, wenn z.B. ein mittelalterlicher Münzhort im Boden von einem denkmalgeschützten Schloß gefunden wird, was aber im Privatbesitz ist und die Liegenschaft damals aus einem kompl. Nachlaßverkauf stammt?
Oder darf die Denkmalschutzbehörde einfach ein sehr altes Anwesen, welches seit der Erbauung im Privatbesitz noch liegend, darüber Denkmalschutz erheben?
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Enteignung bei Fundmeldung
Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55#
Geschrieben 05.09.2007 - 17:23