Ich denke kaum, daß eine Enteignung bei beweglichen Bodendenkmälern veranstaltet worden ist,
weil sich der oder die Eigentümer (Entdecker/Grundstückseigentümer) absolut geweigert hätten, den
Gegenstand freiwillig an den Staat zu verkaufen.
Aber selbst bei Enteignung ist gegenüber dem Kaufpreis dann ersatzweise die
Entschädigung nach den meisten Denkmalschutzgesetzen am Verkehrswert zu bemessen.
Finanziel also kein Nachteil durch Enteignung.
Gruß
masterTHief
NEU: Kostenloser Marktplatz für alle Militaria Sammler. Jetzt schnell und einfach inserieren und Sammelobjekte kaufen, verkaufen oder tauschen!
Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!
Enteignung bei Fundmeldung
Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55#
Geschrieben 18.08.2007 - 17:09