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Enteignung bei Fundmeldung

Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55

# masterTHief

masterTHief
    • Mitglieds ID: 45
  • 560 Beiträge
  • Dabei seit 04-11 04
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  • 0

Geschrieben 18.08.2007 - 17:09

Ich denke kaum, daß eine Enteignung bei beweglichen Bodendenkmälern veranstaltet worden ist,
weil sich der oder die Eigentümer (Entdecker/Grundstückseigentümer) absolut geweigert hätten, den
Gegenstand freiwillig an den Staat zu verkaufen.
Aber selbst bei Enteignung ist gegenüber dem Kaufpreis dann ersatzweise die
Entschädigung nach den meisten Denkmalschutzgesetzen am Verkehrswert zu bemessen.
Finanziel also kein Nachteil durch Enteignung.

Gruß

masterTHief