Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

Enteignung bei Fundmeldung

Begonnen von BOBO, 18.08.2007 - 16:55

# BOBO

BOBO
    • Mitglieds ID: 4
  • 9.735 Beiträge
  • Dabei seit 20-10 04
  • 1.764 Themen
  • 21

Geschrieben 18.08.2007 - 16:55

Wenn ich mir folgenden Absatz aus dem bayrischen Denkmalschutzgesetz durchlese:

ZITAT
VI. Enteignung

Art. 18 Zulässigkeit der Enteignung
(1) Kann eine Gefahr für den Bestand oder die Gestalt eines Bau- oder Bodendenkmals oder eines eingetragenen beweglichen Denkmals auf andere Weise nicht nachhaltig abgewehrt werden, so ist die Enteignung zugunsten des Staates oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts zulässig. Zugunsten einer juristischen Person des Privatrechts ist die Enteignung dann zulässig, wenn die dauernde Erhaltung des Bau- oder Bodendenkmals oder des eingetragenen beweglichen Denkmals
zu den satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei Berücksichtigung aller Umstände gesichert erscheint.

(2) Zugunsten des Staates ist die Enteignung außerdem zulässig bei beweglichen Bodendenkmälern, an deren Erhaltung für die Öffentlichkeit ein besonderes Interesse besteht. Im Fall des Satzes 1 kann der Antrag nur gestellt werden, wenn dem Landesamt für Denkmalpflege im Zeitpunkt der Antragstellung die vollständige Bergung des Bodendenkmals nicht länger als ein Jahr bekannt war.

(3) bis (5) (aufgehoben)
Quelle: http://www.baurecht.de/denkmalschutzgesetz_bayern.html

Hier meine Frage:
Wer von Euch hier ansässigen Sondler bekam schon mal das Eigentumsrecht an einem gemeldeten Fund aberkannt? Gibt´s dazu bekannte Fälle?