@Eckbert: Mit einem Nachweis geben sich die nichtzahlungswilligen Versicherungen nicht zufrieden, wenn es um hunderttausende geht kommt sowieso ein Schadensheini mit eigenen Leuten an. Sollte der Herd von Fachmännern falsch angeschlossen worden sein, zahlt dann die Gewerbehaftpflicht des Betriebes.
Auch gibt es den Verzicht auf Prüfung von Fahrlässigkeit., Das gilt abere nicht bei Absicht und grober Fahrlässigkeit.
Grüße, Gimi