Funde, für die kein rechtmäßiger Erbe mehr ermittelt werden kann, gehören dem Freistaat. Die Sache mit dem Finderlohn muss sich wohl häufig gerichtlich erstritten werden. (Bedeutende Funde.)
An Funden, die noch einen rechtmäßigen Erben haben, erhälst du wohl Finderlohn vom Eigentümer.
So ist meine derzeitige Auffassung.
Gruß
Alex
Edited by Silur75, 10.09.2011 - 13:06.