Hallo Big Bang,
da es 16 Bundesländer mit 16 unterschiedlichen Verfahren gibt, wäre es von Vorteil, wenn Du schreiben würdest, in welchem BL Du wohnst, bzw. eine Nachforschungsgenehmigung erhalten hast.
Deiner Schilderung nach dürfte es Sachsen sein. Vergiss irgendwelche Deals. Die Nachforschungsgenehmigung ist öffentliches Recht, da kann kein Grundstückseigentümer Dir irgendwas erlauben, auch nicht auf seinem Grund nach archäologischen Bodenfunden zu graben.
Ein Jahr sollst Du ohne Detektor Feldbegehungen durchführen. Nach Abgabe Deiner Fundmeldungen und Deines Fundberichts erhältst Du im folgenden Jahr eine Nachforschungsgenehmigung mit Detektor (gleiche Reglung gilt auch in Hessen).
Hallo Lappes,
in Rheinland-Pfalz gibt es Nachforschungsgenehmigungen beim Landesmuseum in Trier und in Speyer, soweit mir bekannt ist aber nicht beim Landesmuseum in Mainz.
Viele Grüße
Walter
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Genehmigung zum Sondeln
Begonnen von Big_Bang, 30.09.2006 - 11:30#
Geschrieben 30.09.2006 - 20:08