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NFG oder Grabungsgenehmigung (NRW)

Begonnen von stressless2, 01.04.2015 - 14:53

# Toeginger

Toeginger
    • Mitglieds ID: 8.912
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Spender

Geschrieben 27.03.2016 - 08:12

Schatzsucher, auch die mit ehrlichen Absichten und archäologischem Interesse, werden kaum auf einem Acker glücklich werden.

Dem stimme ich nicht zu! Ich suche nur auf dem Acker und bin glücklich mit meinen Funden. Der Acker muss passen.

Warum werden diese furchtbaren Höllenmaschinen nicht für Privatleute verboten? Eine scharfe Waffe erhält schließlich auch nur ein bestimmter Personenkreis. Vom Strafmaß her ist beides durchaus vergleichbar.

Der Vergleich mit einer Waffe hinkt! Wenn jemand Schindluder treiben will, der besorgt sich eine Waffe auf dem Schwarzmarkt, bei einem Verbot von Detektoren wäre das nicht anders. Metalldetektoren gibt es schon lange und die Suche nach "Schätzen" auch.

Ein kurzer Seitenhieb aus einem anderen Land. Wenn man in Australien Bodenschätze suchen möchte (Gold, Saphire, Opale), kauft man sich im Online Shop der Behörde die Lizenz mit einer wählbaren Gültigkeit für kleines Geld. Fertig.

Die machen schlichtweg Geld mit den Suchgenehmigungen. Für die Suche nach Bodenschätzen ist das in Ordnung. Aber für Sondengänger wäre das Unsinn!

 

Du bist neu hier und ich würde mich freuen, wenn du dich erst einmal unter "Neuvorstellungen" vorstellst.

 

Gruß, Jürgen