Wobei ich mich schon so oft gefragt habe, für was die einzelnen Plattformen gedacht gewesen sein könnten.
ZITAT
Bobo,
du sollst nachts auch mal was arbeiten und nicht beim Arbeitgeber surfen. Ist ein Entlassungsgrund.
du sollst nachts auch mal was arbeiten und nicht beim Arbeitgeber surfen. Ist ein Entlassungsgrund.
Ist mir bekannt, aber erst einmal muß abgemahnt werden und zum zweiten verdient meine Firma das meiste Geld, wenn ich nix zu tun habe