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Sondeln in Sachsen

Begonnen von Sondler1813, 29.11.2008 - 16:31

# IG Phoenix Rhein-Main

IG Phoenix Rhein-Main
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Geschrieben 27.08.2009 - 11:27

Hallo Dietrich,

eine sehr detailierte Darstellung wie es ablaufen würde, da ist nichts hinzuzufügen.

ZITAT(Tornado @ 27.Aug.09, 02:42) <{POST_SNAPBACK}>
@ Dietrich
und was der Anwalt kostet und auch das Gericht! da zahlt auch die Rechtschutz nicht.
Einen Römer zu finden und ihn nicht zu begutachtung abzugeben ist schon mal eine Fundunterschlagung.
Das mitnehmen von Munition oder Munitionsteilen ist schon mal eine Straftat.
Das Mitnehmen einer total verosteten MP44 ist auch schon eine Straftat und fällt unter das Kriegswaffen kontroll Gesetz.
Eine Gemeinde oder Stadt kann eine Verordnung erlassen wo das Sondel und Graben verboten ist.Ist aber wenn du erwischt wirst nur eine Ordnungswiedrigkeit(Geldstrafe).
Im Staatsforst hat der Förster das sagen und es ist im deutschem Staatsforst das Sondeln verboten.Nur sehr selten wird eine Ausnahme gemacht.
Eine Hausdurchsuchung kommt auch ganz gut! 23.gif

G.T


@G.T.

Anwalt und Gericht bezahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn es keine OWi ist, schon.

Ein nicht gemeldeter Römer ist keine Fundunterschlagung, Du meinst verm. eine Unterschlagung. Eine Fundunterschlagung ist, wenn Du eine Geldbörse auf der Straße findest und sie nicht abgibst. Es ist aber auch keine Unterschlagung, solange Du an der Römermünze kein Eigentumsrecht ausübst. (sie nicht verkaufst, nicht vermischt (mit anderen Münzen), sie nicht verschenkst und - auch das - sie nicht wegwirfst und ihren Fund auf Frage nicht leugnest)
Munitionsteile wie Hülsen kannst Du mitnemen und sammeln. Munition die unter das Waffen oder KWKG fallen kannst Du mitnehmen und abgeben, sofern sie keinen Sprengstoff enthalten.
Eine total verrostete MP44 fällt unter gar nichts.
Der Föster hat im kompletten Wald das Sagen, auch wenn dieser in Privatbesitz ist, also nicht nur im Staatsforst.
Deutscher Staatsfosrt? Was ist das? Die paar Ecken die der Bundesrepublik Deutschland gehören? Der meiste Staatsforst ist im Eigentum der Bundesländer.
Die Suche im Wald ist auch nicht verboten. Bitte nenne mir das entsprechende Gesetz!
Die Denkmalschutzbehörden müssen allerdings keine NFG für den Wald ausstellen, sie können aber, wenn sie wollen.

Viele Grüße

Walter