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NFG oder Grabungsgenehmigung (NRW)

Begonnen von stressless2, 01.04.2015 - 14:53

# stressless2

stressless2
    • Mitglieds ID: 13.413
  • 16 Beiträge
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Geschrieben 01.04.2015 - 14:53

Hallo liebe Sondlergemeinde,

 

mir ist durchaus bewußt, dass die Thematik der Genehmigung nicht bei jedem Sondler auf Wohlwollen stösst.

Wie auch immer - in NRW wurde ja inzwischen das Schatzregal eingeführt - und diese Tatsache bringt so einiges an Veränderungen mit sich, die sich auch bis in die Kreise der Ordnungshüter herum gesprochen haben.

 

Dass wir teilweise per se kriminalisiert werden ist nix neues, neu ist aber, dass jetzt vieles nicht mehr in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten fällt sondern unter dem Gesichtspunkt einer Straftat gesehen werden kann - wenn der erste Anschein das Klischee der Raubgräberei bedient und dann so ausgelegt wird, dass hier ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz vorliegt.

 

Es kann sicher nicht schaden sich ein wenig zu informieren und die wesentlichen Dinge anzusprechen. Wer denkt, es anders oder besser zu wissen ... kann ja gerne hier aufhören zu lesen und sich anderen Beiträgen widmen. Will heissen: bitte keine Kommentare abgeben in die Richtung ... brauch ich nicht, will ich nicht oder interessiert mich nicht. Das kann und muss sowieso jeder selbst entscheiden.

 

Ich möchte gerne eine Art Leitfaden für NRW erstellen, der gerade Einsteigern und juristisch nicht bewanderten Leuten hilft, sich einigermaßen auf der "sicheren" Seite zu bewegen. Hierfür bitte ich Euch um konstruktive Anregungen und Erfahrungen, welche in den Leitfaden einfliessen sollen.

 

Den Leitfaden möchte ich anschließend auf meiner Hompage online stellen und den Link hier posten.

 

Also bitte traut Euch.

 

Gruß

stressless2