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Undank ist der Welten Lohn....

Begonnen von Patzinator, 10.07.2018 - 06:04

# Onkel-Horscht

Onkel-Horscht
    • Mitglieds ID: 14.640
  • 80 Beiträge
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  • 35

Geschrieben 12.07.2018 - 10:02

Genau, wenn der Finder ihn abholt, dann hast Du Anspruch auf den Finderlohn.

Wenn er ihn nicht abholt, dann gehört der Fund Dir (oder nach BGB 50% Dir und 50% dem Grundstückseigentümer, der davon nix weiß)

 

Wenn Du Ihn nicht abgibst oder meldest, dann nennt man es Unterschlagung.