ZITAT(kuni @ 07.Apr.10, 18:15) <{POST_SNAPBACK}>
...kannst es gerne mal in BW probieren, die schlafen bestimmt nicht so wie in Hessen. Diese Vorgehensweise hat sich über Landesgrenzen hinweg längst rum gesprochen
Grüßle Kuni
Grüßle Kuni
Moin,
sicher hat die sich rumgesprochen - nur, was nützt ihnen das? Das Urteil vom VG Wiesbaden besteht nun mal und wir hatten damal ein ganz anderes Problem. Das Landesamt hat alle DSchB in Deutschland angefragt, wer schon NFG an SG herausgibt. Alle haben geantwortet keiner - obwohl das nicht stimmte, aber es wollte keiner zugeben.
BW ist jetzt aber von Bundesländern die NFG erteilen fast umzingelt und über die Hälfte aller Bundesländer erteilen inzwischen NFG da lässt sich vortrefflich mit dem Art 3 GG argumentieren. Die Kommission der Landesarchäologen hat sogar Material zusammengetragen um für einen weiteren Prozess besser gerüstet zu sein, aber inzwischen steht BW ziemlich alleine da und die DSchB hat arg Ferdern lassen müssen in BW. Ist die Fachbehörde nicht sogar aufgelöst worden und wurde regionalisiert, verbunden mit einer gewaltigen Etatkürzung. Das alles spricht für die Einbindung von ehrenamtlichen Geländebegehern in die Bodendenkmalpflege.
Bange machen gilt nicht und ich frage mich, wieso sich die SG in BW es sich so lange gefallen lassen, dass ihnen Grundrechte verwehrt werden?
Ey - Ihr habt einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihr NFG erhaltet.
Viele Grüße
Walter