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Gesetzeslage

Begonnen von Sachse, 29.01.2012 - 10:42

# Rumsucher

Rumsucher
    • Mitglieds ID: 9.906
  • 27 Beiträge
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Geschrieben 05.02.2012 - 16:27

ZITAT(Napoleon @ 05.Feb.12, 16:14) <{POST_SNAPBACK}>
Wenn du dein Tascheninhalt nicht offenlegst kommst du mit aufs Revier sobald du keine Sucherlaubniss hast. Du machst dich autom. zum Verdächtigen einer Straftat ( suchen ohne Genehmigung)

napo


NIRGENDWO ist das Suchen (in nicht-Grabungsschutzgebieten) ohne Genehmigung eine Straftat, maximal eine OW. Informier dich bitte VORHER, bevor du uns hier Ammenmärchen erzählen möchtest.


Mich haben schon oft Polizisten angesprochen, was man denn so finden könnte, und da sage ich ganz offen, dass man mal ne Münze etc findet. Die wünschen mir noch viel Erfolg dabei. In den meisten Fällen aber fahrense einfach dran vorbei.



Wie gesagt, wir sind hier nicht bei wünsch-dir-was sondern bei SO-ist-es und SO steht es in den Gesetzen wink.gif