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Gesetzeslage

Begonnen von Sachse, 29.01.2012 - 10:42

# Napoleon

Napoleon
    • Mitglieds ID: 7.804
  • 330 Beiträge
  • Dabei seit 13-01 09
  • 41 Themen
  • 0

Geschrieben 05.02.2012 - 16:14

Ich weis ja nicht wie es bei euch ist aber: Wenn du hier zu Lande beim Suchen erwischt wirst ( von d. Exekutive) und die "netten " Beamten fragen was du da in der Tasche hast, ist es denen egal ob du das freiwillig zeigst oder nicht. Wenn du es freiwillig machst umgehst du viel Ärger wenn nich dann kommst du mit auf die Wache. Die gehen immer davon aus, dass du was Verbotenes machst ( und nicht Kometen suchen bist oder so.) und dann hast du die Möglichkeit zu kooperieren oder nicht.

Wenn du dein Tascheninhalt nicht offenlegst kommst du mit aufs Revier sobald du keine Sucherlaubniss hast. Du machst dich autom. zum Verdächtigen einer Straftat ( suchen ohne Genehmigung) solange bis du das Gegenteil beweisen kannst( schriftlich. Dokument usw).
Sicher reicht dieser Verdacht noch nicht aus um von den Beamten Dingfest gemacht zu werden aber der Verdacht auf Vertuschuschung einer Owigk. oder Straftat reicht aus. Der Tatbestand des Verstoßes gegen das DschG wurde auch erfüllt, da du zur Zeit des Aufgriff nicht im stande warst die Beamten, via Nachweis, über dein handeln in Kenntniss zu setzen. Nachdem die Beamten dich beim wiederrechtlichen Suchen ohne Erlaubniss der jeweiligen Behörde, mit eingeschaltener Sonde und definitiver Suchabsicht ( typische Bewegung z.B.) am jeweiligen Ort ( egal ob Feld oder Acker nur Strand bildet eine Ausnahme) angetroffen haben müssen sie von einem Verstoß gegen das DschG ausgehen. Die Begründung dürfte Handfest sein & Beweise sind auch vorhanden. Gesetze sind Auslegungssache und das kommt immer auf den Beamten an.

Ich will hier absolut keine Debatte los treten, mir kann es auch eigentich egal sein. Ich weis nur das es in gewissen Regionen extrem schwierig ist, zu suchen. BW gehört nun leider mal dazu, besoder die Regionen um den Limes. Ich kann es nur so wiedergeben wie ich es auf dem Lehrgang gelernt habe und wie ich es mit den Gesprächen der jeweil. Beamten zuhören bekommen habe. Pauschal zu sagen :"Sondengehen ist in Baden-Württemberg total locker. Immer schön Euros suchen oder nach Nachbars Goldring und schon hat man in 99% der Fälle keine Probleme.", kann gerade für Neueinsteigen zu einem erheblichen Problen werden. Wenn Ihr euch so sicher seid das diese Methode klappt dann gebt doch sowas wie eine Garantie darauf. stupid.gif Malsehen wie lange das gut geht! das klappt evt. in einzellnen Fällen und liegt auch wie schon gesagt sehr an den Beamten!

Auch irgendweche Dokumente zu fälschen ist extrem riskant, zum einen ist das eine Dokumentenfälschung und zum anderen eine Art des Hausfriedensbruch ( bei Feldern und Wäldern heißt das anders, mir fällt es gerade nicht ein) da du einen Acker betrittst für den du keine Erlaubniss hast.

Ich würde Vorsichtig sein den Newbies sowas zu raten, denn dann haben sie u.U. nicht lange Freude an dem Hobby.


Sorry für die Debatte!

mfG.:

napo