ZITAT(Sachse @ 29.Jan.12, 11:44) <{POST_SNAPBACK}>
danke VMAX, das es eine owig darstellt zu graben war mir klar, mir gehts halt nur darum, wie der gesetzgeber mit solchen verstössen umgeht, die max. strafe laut gesetz 100- 500k €, wird ja wohl kaum angewand, es sei den ich grabe den schatz der nibelungen aus! hätte halt gern ERFAHRUNGSBERICHTE mit behörden.
Keine Ursache und vieleicht kommt ja noch was,