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Undank ist der Welten Lohn....

Begonnen von Patzinator, 10.07.2018 - 06:04

# Dragstermathe

Dragstermathe
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Spender

Geschrieben 12.07.2018 - 10:45

Genau, wenn der Finder ihn abholt, dann hast Du Anspruch auf den Finderlohn. Wenn er ihn nicht abholt, dann gehört der Fund Dir (oder nach BGB 50% Dir und 50% dem Grundstückseigentümer, der davon nix weiß) Wenn Du Ihn nicht abgibst oder meldest, dann nennt man es Unterschlagung.

 

...und wenn man den Grundstückseigentümer nicht in Kenntniss setzt,....wie nennt man das? :joint:

 

Beste Grüsse