So sehe ich das auch.
Eine Genehmigung vom Amt und eine vom Grundstückseigentümer und der Stadt oder dem zuständigen Schiffartsamt.
(wegen der “Kaimauer“…)
Ich denke es hängt dann an der Kostenübernahme. (Finanzierung)
Kannst ja nicht einfach wieder heimgehen wenn du 5-6 Tonnen Beton durch hämmerst und die Mauer halt danach weg ist.
Könnte man mit einem anderen Verfahren nicht „in die Mauer“ hineinsehen vor dem Aufbrechen?
Walter?
Schönes WE und LG ax
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Karolinger Schatz
Begonnen von Kopfnuss, 20.03.2009 - 08:29#
Geschrieben 21.03.2009 - 09:21