Habe mal zwei rechtliche Fragen zu keltische Hügelgräber - also Bodendenkmäler!
1. Darf ich in Bayern ohne Genehmigung ein keltisches Hügelgräberfeld geomagnetisch prospektieren? Oder muß ich dies irgendwo genehmigen lassen?
Hintergrund ist keine Raubgräberei - vielmehr würde ich gerne mal die Gradiometer über solch ein Hügelgräberfeld führen, um zu sehen, wie sich die magnetische Anomalie grafisch auf dem PC darstellt.
Soll also rein ein technischer Test der Geräte sein.
Oder ist es besser mein Vorhaben gleich zu melden. Auch wenn keine Genehmigung für eine Sondierung erforderlich ist, erspart es vielleicht später viel Ärger.
2. In Wanderkarten etc. sind meist Hügelgräber eingezeichnet. Sieht meistens aus wie eine Sonne. Wie weit ist bei einem Hügelgrab die räumliche Ausdehnung vom Bodendenkmal. Gibt es dazu Vorgaben oder Richtwerte?
Denn, wo bestattet wurde, dort wurde auch in der Nähe gelebt. Folglich muß in unmittelbarer Nähe doch anzeichen für Siedlungen sich befinden.
1. Darf ich in Bayern ohne Genehmigung ein keltisches Hügelgräberfeld geomagnetisch prospektieren? Oder muß ich dies irgendwo genehmigen lassen?
Hintergrund ist keine Raubgräberei - vielmehr würde ich gerne mal die Gradiometer über solch ein Hügelgräberfeld führen, um zu sehen, wie sich die magnetische Anomalie grafisch auf dem PC darstellt.
Soll also rein ein technischer Test der Geräte sein.
Oder ist es besser mein Vorhaben gleich zu melden. Auch wenn keine Genehmigung für eine Sondierung erforderlich ist, erspart es vielleicht später viel Ärger.
2. In Wanderkarten etc. sind meist Hügelgräber eingezeichnet. Sieht meistens aus wie eine Sonne. Wie weit ist bei einem Hügelgrab die räumliche Ausdehnung vom Bodendenkmal. Gibt es dazu Vorgaben oder Richtwerte?
Denn, wo bestattet wurde, dort wurde auch in der Nähe gelebt. Folglich muß in unmittelbarer Nähe doch anzeichen für Siedlungen sich befinden.