Wieso, da hat er doch Recht. Er will darauf hinaus das die Suche ohne eine bisher zwingend erforderliche NFG genehmigungsfrei durchgeführt werden darf, allerdings nur verbunden mit einer Dokumentationspflicht. Das würde für alle von Vorteil sein, die Wissenschaft erhält alle notwendigen Informationen zu den jeweiligen Funden und wir dürfen legal ohne NFG Stress mit den damit verbundenen Einschränkungen auf Suche gehen. Eine Meldepflicht ist in den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen ja schon vorgeschrieben. Von daher sehe ich darin kein Problem. Ob man sich an die Regeln der Dokumentationspflicht hält kann übrigens beim antreffen von Sondengängern die relevante Funde in der Tasche haben viel besser kontrolliert werden, was mich aber nicht stören würde.
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Das archäologische Debakel von Rülzheim
Started by Eckbert, 19.02.2018 - 16:37#
Posted 20.02.2018 - 21:58