heute habe ich von unserem Egon (Schallmayer, unser oberster Landesarchi in Hessen) Post bekommen: ich dachte erst, es wäre endlich mein Vertragsangebot als Nachforschungsgenehmigung, aber nee, eine schöne Broschüre mit dem trefflichen Namen "Neustart" war's:
Zum Hintergrund:
seit 2011 haben wir ja in Hessen auch so ein Schatzregal und schließen alljährlich Verträge mit dem Amt. Nur so als Randbemerkung: mein Antrag stammt aus dem Januar, bis heute (Ende März) keine Genehmigung/Vertragsangebot; beachtlich ...
Ich hätte da mal wieder Lust auf eine kleine Diskussion, wohl wissend, dass hier auch die Archis mitlesen.
Zu meiner Motivation:
Ich denke, dass es angebracht ist, diese Gedanken des obersten Hessen-Archäologen zum Thema "Neustart" in dieses Forum und damit einer breiten Masse zur Verfügung zu stellen:
hätte er das Ding nicht "Neustart" genannt, hätte ich das vermutlich nicht hier reingestellt
Aus Seite 282 statt zunächst Folgendes zu lesen:
"In einen völlig anderen Bereich führt die Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Hessen sowie den lokalen Polizeidiensstellen. Die Problematik der illegalen Schatzsuche (Raubgrabungen) und des gesetzeswidrigen Handelns mit den dabei gemachten Raubgrabungsfunden stellt für die Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden immer wieder eine Herausforderung dar (Abb. 12)"
Abb . 12 zeigt einen Sondergänger im Wald im Tarn-kombi , Kippe im Maul in gebückter Affenhaltung (lauft ihr echt so rum? Mal ehrlich: den würd' ich auch schnappen wollen, aber eher, weil ich ihn für eine Brandstifter halte ;-))))???), na wenigstens hat er einen ordentlichen Haarschnitt
Nachdem sich auch über das Thema Änderung der Gesetzeslage auf den Seiten 275 bis 278 über die Rechtsgrundlagen ausgelassen wurde, ist auf Seite 284 ein kleiner Exkurs zum Thema Sondengänger zu lesen:
Hier heißt es:
"Ambivalenter ist das Verhältnis zu den sog. Sondergängern, die mittels technischer Hilfe in Form von Metalldetektoren nach Hinterlassenschaften im Boden suchen. In der Regel wird bei der Bergung des angezeigten Metallfunds durch Nicht-Fachleute der aus archäologischer Sicht so bedeutsame Fundzusammenhang gestört."
Ähem, bin nur irritiert, oder weiss der Egon gar nicht, dass der ach so bedeutsame Fundzusammenhang auf dem Äckern, auf denen wir suchen dürfen, sowiese zum Teufel ist?
Gut, lassen wir mal die Lapalie
Weiter ist zu lesen:
"Damit gehen Informationen, die mitunter bedeutender sein können, als der Metallfund selbst, undokumentiert verloren. Die Erteilung von projektgebundenen Nachforschungsgenehmigungen in engen Grenzen soll helfen, diesem Misstand entgegenzuwirken."
Der § 24 HDSchG sichert nunmehr, dass der Einsatz von Metallsonden aufgrund amtlicher Nachforschungsgenehmigungen unterliegt. Daraus ergibt isch, dass die dabei geborgenen Funde dem Land Hessen gehören."
Als Schluss-satz dieses Absatzes heißt dann:
"Die illegale Suche nach archäologischem Fundgut unter Zuhilfenahme eines Metallsuchgeräts ist bußgeldbwehrt, da sie großen materiellen und noch größeren ideelen Schaden verursacht."
Ach so, jetzt wird klar, warum die Ackersuche nicht erwähnt wird: da kann ja gar kein ideeller Schaden entstehen, weil sowieso der "bedeutsame Fundzusammenhang" nicht mehr existiert, also geht's doch nur um's Materielle oder das Prinzip?.
Fazit:
1) Abschreckung durch Strafe /Bussgeld reicht schon, da wird schon keiner Funde unterschlagen
2) die Funde der Nachfroschungen im Rahmen der Nachforschungsverträge gehören dem Land Hessen
So soll also bei uns in Hessen der Neustart mit den Archäologen aussehen .....
Bearbeitet von dino68, 25.03.2013 - 16:00.