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Landesmuseum Bonn


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5 Antworten in diesem Thema

  #1
IG Phoenix Rhein-Main

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Im Rheinischen Landesmuseum Bonn werden z. Zt. archäologische Raubfunde aus vergangenen Jahrhunderten ausgestellt. Dabei handelt es sich aber nicht um Funde, die von Archäologen bei ihren Grabungen im Orient geraubt bzw. unterschlagen wurden - wovon es ja reichlich gibt sondern um Teile einer beschlagnahmten Privatsammlung. Diese Sammlung wurde nach jahrelangem Rechtsstreit dem Landschaftsverband Rheinland teilweise zugesprochen, besagt die Meldung - was aber nur eine Viertelwahrheit ist. In Wahrheit wurde ein Vergleich geschlossen bei dem sich der Landschaftsverband ein Viertel der beschlagnahmten Sammlung im Losverfahren aneignen durfte, der Rest wurde dem Sammler zurückgegeben. Ob sie sich das wertvollste Stück der Sammlung übereignen durften, eine goldene keltische Münze aus dem 1. Jh. v. u. Z., das wurde sogar - ein Hoch auf den Rechtsstaat - durch den Wurf einer Münze entschieden. Das ist Rechtssprechung a la Fußballschiedsrichter die durch Münzwurf über den Anstoß entscheiden. übereignet wurde.

Montag und Dienstag dieser Woche trafen sich die nordrhein-westfälischen Archäologen zur Jahrestagung in Bonn. Die Schwerpunktthemen dabei sind Rheinland Ausgrabungen, Forschungen und Funde.

Da im Zuge der Ausstellung wieder reichlich lamentiert wurde, dass es leider in NW kein Schatzregal gibt, bleibt es spannend zu erfahren, was sie sich neues ausdenken um auch in NW ein Schatzregal einzuführen.

Ich zitiere aus der dpa-Pressemeldung, Zitat Anfang:
Die Rechtslage sei schwierig. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen spricht einen Bodenfund derzeit je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu. In vielen Bundesländern gehen herrenlose Bodenfunde per Gesetz in die öffentliche Hand über. Zitat Ende.

Fehlt natürlich der Hinweis, dass es in den Regalbewehrten Bundesländern kaum Funde gibt, die in das Eigentum der öffentlichen Hand übergehen können, weil sie wegen des Regals nicht gemeldet werden.

Bleibt zum Schluss, wie immer meine Mahnung, dass wenn wir uns nicht organisieren, wir auch nicht mitreden können und wir dann solche DSchG hinzunehmen haben, wie das im Dezember 2008 in Rheinland-Pfalz beschlossene Gesetz.





  #2
Gumantong

Gumantong

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Glaubt ihr wirklich die lassen euch mitreden oder sogar noch mitentscheiden?
Ihr seid der Meinung die Fragen euch?
Bestenfalls werdet ihr etwas früher informiert.
Ich bin der Überzeugung das eine Nennung in Veröffentlichungen, Ausstellungen etc. eine Ausnahme aber ansonsten nicht gewollt ist.
Es wird ein Abziehen von Informationen in ein Richtung.
Nett und Freundlich natürlich.
Klar, es gibt Ausnahmen, die gibt es immer.
Aber Akzeptanz als so eine Art Politik? Nichtakademiker auf dem Sektor?
Also ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann und den Papst sowieso nicht.
Das letzte Abenteuer soll ich mir vermiesen lassen durch Vereinsmeierei?
Tu das nicht, mach jenes, tu dieses, das ist ungesetzlich, hier gibt es keine Genehmigung....
So in dieser Art?
Getragen von einem Verein, festgeschrieben in einer Satzung und Zementiert in irgendwelche Betonköpfe als Vereinskapo?
Die anderen haben dann schön alles unter Kontrolle und wer nicht funktioniert, da wird dann an der richtigen Strippe gezogen und aus.
Die größten Gegner der Elche waren früher selber welche....
NEIN DANKE!!
Meine bescheidene Meinung zu dem Thema. Auch wenn dies hier einigen nicht passt.
Ist mir völlig egal.
ich lasse mich nicht zum Handlanger organisieren.
Gruß, Gumantong


  #3
Gumantong

Gumantong

    Ex oriente lux

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Warte mal ab, ich muß erst mal mit Wuffi Gassi gehen....
Bei euch da hinten ist es anders, ja?

Gruß, Gumantong


  #4
Hrotgar

Hrotgar

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ZITAT
Glaubt ihr wirklich die lassen euch mitreden oder sogar noch mitentscheiden?
Ihr seid der Meinung die Fragen euch?
Bestenfalls werdet ihr etwas früher informiert.
Ich bin der Überzeugung das eine Nennung in Veröffentlichungen, Ausstellungen etc. eine Ausnahme aber ansonsten nicht gewollt ist.
Es wird ein Abziehen von Informationen in ein Richtung.
Nett und Freundlich natürlich.
Klar, es gibt Ausnahmen, die gibt es immer.
Aber Akzeptanz als so eine Art Politik? Nichtakademiker auf dem Sektor?
Also ich glaube nicht mehr an den Weihnachtsmann und den Papst sowieso nicht.
Das letzte Abenteuer soll ich mir vermiesen lassen durch Vereinsmeierei?
Tu das nicht, mach jenes, tu dieses, das ist ungesetzlich, hier gibt es keine Genehmigung....
So in dieser Art?
Getragen von einem Verein, festgeschrieben in einer Satzung und Zementiert in irgendwelche Betonköpfe als Vereinskapo?
Die anderen haben dann schön alles unter Kontrolle und wer nicht funktioniert, da wird dann an der richtigen Strippe gezogen und aus.
Die größten Gegner der Elche waren früher selber welche....
NEIN DANKE!!
Meine bescheidene Meinung zu dem Thema. Auch wenn dies hier einigen nicht passt.
Ist mir völlig egal.
ich lasse mich nicht zum Handlanger organisieren.

Gruß, Gumantong


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  #5
Gumantong

Gumantong

    Ex oriente lux

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"Jo ---- wir gehen einfach Sondeln !!!!!!!"

Das hätte ich jetzt aber nicht vermutet.
Wir haben doch noch Gemeinsamkeiten!?
Ich meine jetzt nicht .... ach ja, Dialekt heißt das.
Gruß, Gumantong


  #6
masterTHief

masterTHief

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"Das Amt hat nur Interesse an Stücken von außerordentlichem historischem/archäologischem Wert."

Hierfür gibt es bei Widerstand des/der Eigentümer (Entdecker/Grundbesitzer) die Enteignungsvorschriften.

Das DSchG NW ist für die Zwecke, denen es dienen soll, vollkommen ausreichend.
Schatzregal, ob groß oder klein oder ganz "niedlich" wäre von großem Schaden.

Gut zu heißende Sicht-Weise und -Weite der Archäologen in NW.
Das sollten sich die anderen Länder einmal durch die Betonköpfe gehenlassen.

masterTHief




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