Im Rheinischen Landesmuseum Bonn werden z. Zt. archäologische Raubfunde aus vergangenen Jahrhunderten ausgestellt. Dabei handelt es sich aber nicht um Funde, die von Archäologen bei ihren Grabungen im Orient geraubt bzw. unterschlagen wurden - wovon es ja reichlich gibt sondern um Teile einer beschlagnahmten Privatsammlung. Diese Sammlung wurde nach jahrelangem Rechtsstreit dem Landschaftsverband Rheinland teilweise zugesprochen, besagt die Meldung - was aber nur eine Viertelwahrheit ist. In Wahrheit wurde ein Vergleich geschlossen bei dem sich der Landschaftsverband ein Viertel der beschlagnahmten Sammlung im Losverfahren aneignen durfte, der Rest wurde dem Sammler zurückgegeben. Ob sie sich das wertvollste Stück der Sammlung übereignen durften, eine goldene keltische Münze aus dem 1. Jh. v. u. Z., das wurde sogar - ein Hoch auf den Rechtsstaat - durch den Wurf einer Münze entschieden. Das ist Rechtssprechung a la Fußballschiedsrichter die durch Münzwurf über den Anstoß entscheiden. übereignet wurde.
Montag und Dienstag dieser Woche trafen sich die nordrhein-westfälischen Archäologen zur Jahrestagung in Bonn. Die Schwerpunktthemen dabei sind Rheinland Ausgrabungen, Forschungen und Funde.
Da im Zuge der Ausstellung wieder reichlich lamentiert wurde, dass es leider in NW kein Schatzregal gibt, bleibt es spannend zu erfahren, was sie sich neues ausdenken um auch in NW ein Schatzregal einzuführen.
Ich zitiere aus der dpa-Pressemeldung, Zitat Anfang:
Die Rechtslage sei schwierig. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen spricht einen Bodenfund derzeit je zur Hälfte dem Finder und dem Grundstückseigentümer zu. In vielen Bundesländern gehen herrenlose Bodenfunde per Gesetz in die öffentliche Hand über. Zitat Ende.
Fehlt natürlich der Hinweis, dass es in den Regalbewehrten Bundesländern kaum Funde gibt, die in das Eigentum der öffentlichen Hand übergehen können, weil sie wegen des Regals nicht gemeldet werden.
Bleibt zum Schluss, wie immer meine Mahnung, dass wenn wir uns nicht organisieren, wir auch nicht mitreden können und wir dann solche DSchG hinzunehmen haben, wie das im Dezember 2008 in Rheinland-Pfalz beschlossene Gesetz.