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Begonnen von suchmich, 05.09.2007 - 09:43

# Hans_L

Hans_L
    • Mitglieds ID: 5.197
  • 33 Beiträge
  • Dabei seit 30-11 06
  • 1 Themen
  • 0

Geschrieben 05.09.2007 - 12:58

Hi,

das ist das Problem mit dem neuen Schuldrecht,
jeder hat sich gefreut, Hurra 2 Jahre !!
leider ist das nicht so einfach.
Ich versuchs mal so einfach wie möglich:
innerhalb von 6 Monaten ab Kauf muß der Händler beweisen, daß der mangel bei Lieferung nicht vorhanden war, dürfte schwer zu beweisen sein, also bezahlt der Händler.
Nach 6 Monaten tritt die Bweislastumkehr ein, der Käufer muß beweisen, daß der Mangel bei Lieferung schon vorhanden war, ist manchmal schwer, manchmal nicht beweisbar, der Käufer bezahlt.

Allerdings verzichten viele Hersteller/Händler auf die Beweislastumkehr, aber leider nicht jeder.

Gruß
Hans