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Hessen: Neue Bedingungen NFG

Begonnen von klapperspaten, 26.02.2017 - 23:11

# nero321

nero321
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Spender

Geschrieben 27.02.2017 - 12:44

Das Sondengehen auf bekannten Bodendenkmälern ist verboten. Ausnahmen sind schriftlich festzuhalten.

 

Klingt für mich wie wenn Du für bekannte Bodendankmäler auf Ackerflächen eine extra Genehmigung einholen musst. Wenn man das einmalig hat, dann müsste es ja gut sein. Falls auf Deinem Acker ein neues Bodendenkmal kartografiert wird, brauchst dafür bestimmt auch diese zusätzliche Genehmigung. Macht auch irgendwie Sinn find ich.