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Gesetzeslage

Begonnen von Sachse, 29.01.2012 - 10:42

# Rumsucher

Rumsucher
    • Mitglieds ID: 9.906
  • 27 Beiträge
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  • 0

Geschrieben 05.02.2012 - 18:19

So, dann wollen wir mal deine Aussagen ad absurdum führen!

ZITAT(Napoleon @ 05.Feb.12, 16:14) <{POST_SNAPBACK}>
Ich weis ja nicht wie es bei euch ist aber: Wenn du hier zu Lande beim Suchen erwischt wirst ( von d. Exekutive) und die "netten " Beamten fragen was du da in der Tasche hast, ist es denen egal ob du das freiwillig zeigst oder nicht. Wenn du es freiwillig machst umgehst du viel Ärger wenn nich dann kommst du mit auf die Wache. Die gehen immer davon aus, dass du was Verbotenes machst ( und nicht Kometen suchen bist oder so.) und dann hast du die Möglichkeit zu kooperieren oder nicht.

=> Du musst der Polizei lediglich die Personalien angeben, deinen Perso zeigen. Kannst du dich nicht ausweisen, EGAL wo / wie / bei welchem Hobby, kann man zur Feststellung der Personalien jemanden auf die Wache mitnehmen. Wie gesagt, man kann in der Stadt shoppen gehen. Kommt die Polizei an und verlangt nach dem Perso, den man nicht dabei hat, kann man mitgenommen werden.

Wenn du dein Tascheninhalt nicht offenlegst kommst du mit aufs Revier sobald du keine Sucherlaubniss hast. Du machst dich autom. zum Verdächtigen einer Straftat ( suchen ohne Genehmigung) solange bis du das Gegenteil beweisen kannst( schriftlich. Dokument usw).

Das ist schlicht und ergreifend falsch. Eine Sucherlaubnis braucht man nur für die Suche NACH Denkmälern. Wer nach € oder Meteoriten sucht, braucht keine Sucherlaubnis! Bitte die Gesetze lesen. Die Suche nach Denkmälern außerhalb Grabungsschutzgebiete ist KEINE Straftat, maximal eine Ordnungswidrigkeit. Bitte vorher informieren, dann schreiben.
Aufs Revier musst du NIE bei einer OW, das wäre schon Freiheitsberaubung. Beim Verdacht einer Straftat kann man mit aufs Revier kommen. Allerdings kann kein Verdacht auf Straftat vorlegen, weil du beim Suchen maximal OW begehen kannst.


Sicher reicht dieser Verdacht noch nicht aus um von den Beamten Dingfest gemacht zu werden aber der Verdacht auf Vertuschuschung einer Owigk. oder Straftat reicht aus. Der Tatbestand des Verstoßes gegen das DschG wurde auch erfüllt, da du zur Zeit des Aufgriff nicht im stande warst die Beamten, via Nachweis, über dein handeln in Kenntniss zu setzen.

Auweia. Gegen Denkmalschutzgesetze wurde nicht verstossen, solang man nicht auf Kulturdenkmälern oder in Grabungsschutzgebieten sucht. Nenn mir doch die Stelle, wo ein verstoss vorliegen soll wink.gif Ich muss niemanden in Kenntnis setzen, dass ich nach €uros suche. Kurze Frage beim Bauern reicht, mehr muss ich nicht tun.

Nachdem die Beamten dich beim wiederrechtlichen Suchen ohne Erlaubniss der jeweiligen Behörde, mit eingeschaltener Sonde und definitiver Suchabsicht ( typische Bewegung z.B.) am jeweiligen Ort ( egal ob Feld oder Acker nur Strand bildet eine Ausnahme) angetroffen haben müssen sie von einem Verstoß gegen das DschG ausgehen. Die Begründung dürfte Handfest sein & Beweise sind auch vorhanden.

Wieder mal purer Nonsens. Wie viel bezahlen dir die Denkmalschützer eigentlich? Widerrechtliche Suche ist NICHT gegeben, wie oben erläutert. Erlaubnis braucht man nicht, wenn man nicht nach Denkmälern sucht!
Übrigens: Ob die Sonde eingeschaltet ist, ich nen Presslufthammer dabei hab und auf dem Limes schwenke, damit ist gegen kein Denkmalschutzgesetz verstossen. Das alleinige Schwenken der Sonde und das Vorhandenseins einer Schaufel 7 Presslufthammer ist nicht verboten. Bitte vorher informieren.


Ich will hier absolut keine Debatte los treten, mir kann es auch eigentich egal sein. Ich weis nur das es in gewissen Regionen extrem schwierig ist, zu suchen. BW gehört nun leider mal dazu, besoder die Regionen um den Limes.

=> Wenn der Limes ein Grabungsschutzgebiet ist oder ein eingetragenes Kulturdenkmal, darf / sollte man dort nicht graben. Das es DORT Ärger geben kann ist bekannt, auf den anderen 99,99% der Flächen des Bundeslandes kann man aber ohne Verstoss gegen Denkmalschutzgesetze wie oben beschrieben sondeln!

Ich kann es nur so wiedergeben wie ich es auf dem Lehrgang gelernt habe und wie ich es mit den Gesprächen der jeweil. Beamten zuhören bekommen habe. Pauschal zu sagen :"Sondengehen ist in Baden-Württemberg total locker. Immer schön Euros suchen oder nach Nachbars Goldring und schon hat man in 99% der Fälle keine Probleme.", kann gerade für Neueinsteigen zu einem erheblichen Problen werden. Wenn Ihr euch so sicher seid das diese Methode klappt dann gebt doch sowas wie eine Garantie darauf.

=> Gibst du eine Garantie darauf, dass es so gehandhabt wird, wie du es uns weissmachen willst? Guck in die Gesetze, die geben dir ne Garantie drauf und dort liegt meine Quelle! Ich bin kein RA und dies alles ist keine Rechtsberatung, es ist meine persönliche, realistische Einschätzung der Rechtslage. Suche seit Jahren mit seeehr vielen Kollegen und wir haben noch nie Probleme gehabt. Dabei bekamen wir bereits Kontakt mit Denkmalschützern, Polizisten und Suchern, die eine Genehmigung haben. Es gab nie Ärger, WEIL wir die Gesetze kennen und uns nicht für dumm verkaufen, wie du es hier scheinbar versuchst.


Auch irgendweche Dokumente zu fälschen ist extrem riskant, zum einen ist das eine Dokumentenfälschung und zum anderen eine Art des Hausfriedensbruch ( bei Feldern und Wäldern heißt das anders, mir fällt es gerade nicht ein) da du einen Acker betrittst für den du keine Erlaubniss hast.

=> Wer fälscht hier Dokumente? Habe ich bei meiner Meteoriten- oder Eurosuche nicht nötig wink.gif Allgemeines Betretungsrecht für landwirtschaftliche Flächen, die brach liegen. Schonmal von gehört? Ausführlicheres siehe über mir.




Die ungenehmigte Suche auf einem Bodendenkmal ist in den meisten Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

=> In 15 von 16 Bundesländern eine OW ist, ohne Genehmigung nach Denkmälern zu graben. Du kannst auch auf einem Bodendenkmal nach Meteoriten suchen, ABER darfst das Denkmal nicht zerstören!


Bei Wäldern sieht es anders aus weil dort mit bisher unbekannten archäologischen Strukturen (Befunden) in Form von Mauern, Gräben, Pfosten, Hohlräumen, Verfärbungen (als Relikte von vergangenen
organischen Materialien) zu rechnen ist.

=> Süß, wo steht das? Bitte genaue Textpassage. Die Nase wird immer länger und länger....



Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 DSchG NW gelten die §§ 13 bis 19 – das heißt unter anderem das
präventive Nachforschungsverbot – unabhängig von einer Eintragung. Mit anderen Worten:
Auch bisher nicht unter Schutz gestellte – bewegliche wie unbewegliche – Bodendenkmäler
unterliegen der öffentlichen Zweckbestimmung im Sinne des § 304 StGB.

Genau, deswegen darf man nicht NACH Denkmälern suchen, sondern man muss NACH Nicht-Denkmälern wie Meteoriten suchen!




PS: Auf dem GEZ-Lehrgang hat mir ein dort anwesender Polizist gesteckt, dass man, wenn ein verdächtige Schwarzseher nicht die Tür aufmacht, man die Tür eintreten kann um zu schauen, ob Schwarzsehen vorliegt. Falls die Tür sich nicht öffnen lässt, darf man auch mit mehreren Mann durch die Fenster springen, da hier ein Verdacht auf Unterschlagung von Gebührengeldern vorliegt. Sollte sich im Haus / der Wohnung des Beschuldigten ein Fernsehgerät oder ein PC oder ein Radio befinden, ist der Beschuldigte festzuhalten und mit Tapeband seinen Mund zu verkleben. Sollte sich seine Frau / Freundin aufhalten, von der auszugehen ist, sie habe ebenfalls schwarzgesehen, ist sie zu entblössen und darf von jedem Polizisten mal "hopps" genommen werden.

Wie gesagt, kann es nur so wiedergeben, wie es mir auf dem Lehrgang erzählt wurde.