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Änderung des § 86a StGB

Begonnen von AlterFritz, 18.05.2017 - 13:46

# AlterFritz

AlterFritz
    • Mitglieds ID: 11.219
  • 20 Beiträge
  • Dabei seit 01-10 12
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  • 1

Geschrieben 20.05.2017 - 13:53

zu 1 - Es gibt noch andere Handelsformen als den Ver- und Ankauf. Diese anderen Handelsformen und der private Besitz mit einer limitierten Menge sind gar nicht angesprochen!

zu 2 - Durch das Stichwortartige geht der Inhalt und der Sinn des § 86a verloren.

zu 3 - Das Saarland hat nicht ein einziges eigenes Reverenzurteil angeführt. Alle Bundesländer erkennen Reverenzurteile aus anderen Bundesländern nicht an. Andere Länder andere Sitten ... Der Gesetzentwurf wird in der Form garantiert abgewiesen. ... wir sprechen uns wieder.

zu 4 - Der Handel wird zwar etwas eingeschrängt, aber durch das fehlen des Passus "jeglich/er" nicht komplett unter Strafe gestellt (verboten). Das bisherige fehlen einer Interessengemeinschaft und deren Gründung ist eine gute Sache gegen den Gesetzentwurf.

Die Rechtsgutachten kannst unter den Tisch kehren. Da sie nicht "von oben" in Auftrag gegeben wurden werden diese garantiert wegen Nichtverwertbarkeit abgelehnt. 

Gruß

 

 

Ich weiß nicht, worauf sich dein juristisches Wissen begründet ...

 

Im § 86a geht es nicht um Handelsformen sondern allgemein um das "Verwenden" und "Verbreiten"  ... der Besitz soll nicht verboten werden.

 

Die Stichworte stammen nicht aus dem Gesetzestext sondern aus der Begründung des Änderungsantrages und erläutern, was der Antragsteller unter dem schwammigen Begriff "Gegenstände mit Bezug zur NS-Gewalt-und -Willkürherrschaft" versteht.

 

Du scheinst die Gewaltenteilung nicht richtig verstanden zu haben. Der Gesetzgeber muss sich in keiner Weise auf Referenzurteile stützen ... lediglich auf das GG und Entscheidungen des BVerfG. Das alle Bundesländer Reverenzurteile aus anderen Bundesländern nicht anerkennen würden ist wirklich absoluter Quatsch. Strafgesetze sind Bundesgesetze.

 

Die eingereichten Rechtsgutachten wurden in den Ausschusssitzungen des Innen- und Rechtsausschusses sehr wohl beachtet und führten dazu, dass aufgrund der Rechtsgutachten der Tagesordnungspunkt erst gar nicht behandelt und auf Juli verschoben wurde.

 

Vielleicht liest du mal den ausführlichen Threat im  MilitariaFundForum

 

Gruß


Bearbeitet von AlterFritz, 20.05.2017 - 13:55.