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Gesetzeslage

Begonnen von Sachse, 29.01.2012 - 10:42

# Zeus

Zeus
    • Mitglieds ID: 1.531
  • 1.070 Beiträge
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  • 34

Geschrieben 30.10.2013 - 19:48

Wo kein Gläger ist, ist auch kein Richter:

Also ich persönlich habe immer ein formular dabei, wo in etwa draufsteht : hiermit beauftrage ich Herrn so und so um gebiet xxx mein xxx das ich verlohren habe am (datum) mit der suche.

Mach dir auch so n zettel wird sich sicher ein nachbar oder ein freund finden der dir den wisch ausfült, p.s keiner kann einen daran hindern sein eigentum wieder zu finden.
Und somit kannst du nachweißen das du eben nicht nach relikten aus vor und frühgeschichtlicher zeit suchst.


Zu 3. Mit der befölkerung Hab ich bis lang gute Erfahrungen gemacht.

Lach... in 3 tagen ist der fund bei einen jiddischen händler

was machst du, wie mir schon passiert, wenn ein Männlein des Weges marschiert, dich anspricht was du da machst, ganz interessiert tut, du ihm alles erklärst, er sich bedankt, noch "Gut Fund" wünscht und dann in 10 min. derselbe Mann mit 2 Polizisten vor dir steht und sagt:"Der hier hat geraben, der war´s!"

 

Du kannst dich schon eine Zeit lang wehren deine Taschen zu leeren, hilft dir aber gar nix. Möchtest du auf der Wache sitzen bis die Herren in Grün einen Durchsuchungsbefehl haben und zu dir mit nach Hause fahren ? Also ich steh da nicht drauf.

 

Ich KENN mich mit "Schatzsucherrecht" aus, und das kann ich beweisen. Denn das einzige was ich sicher weiss ist:"Dir kann alles passieren!" Entweder er wünscht dir Gut Fund und das war´s für dich oder die Bullen kommen und sagen :Hör auf oder mach weiter oder wir holen erstmal den Besitzer des Feldes oder sie nehmen dich mit usw.

 

Was sie dürfen und was nicht und was der Staat darf steht hier nicht zur Debatte, weil sich die Gerichte in nahezu keiner Sache und sei sie auch noch so läppisch vollkommen einig sind. Wieso meinst du kriegst du vorm Amtsgericht Recht und dein Gegner geht durch alle Instanzen und zum Schluss steht es 7:6 für deinen Gegner ? Er hat halt in der letzten Instanz Recht behalten und Berufung gibbs keine mehr.

 

Leute, macht euch ein für alle mal klar, daß das "Offensichtliche Suchen nach metallischen Gegenständen unter Zuhilfenahme  eines Metalldetektors auf einem Feld, ganz gleich auf welchem Feld auch immer, in welchem Budnesland auch immer, grundsätzlich immmmmer den Vorsatz des "Suchens-nach-furchtbar-wertvollen-antiken-Schätzen" nach sich zieht.

 

Was dir beim "erwischen" passiert hatten wir oben schon. Ich kenne ca. 200 - 300 Sondengänger mehr oder weniger persönlich und ich kenne keinen, der zumindest Ansatzweise nicht schon mal ein kleines Problemchen damit hatte. Doch, einige kenne ich, zumindest von denen, die nur Nachts gehen...

 

mir schwant, irgendwo in diesem Thread hat sich HARRY versteckt ...


Bearbeitet von Zeus, 30.10.2013 - 20:56.