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Änderung hess Denkmalschutzgesetzes

Begonnen von Lusaja, 03.01.2011 - 12:37

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Geschrieben 20.02.2012 - 15:01

Einigen wird nur noch eine Gemarkung und anderen ein ganzer Kreis genehmigt.
Der eine darf nur noch bei seinem Heimatort forschen, andere aber haben weit entfernte Bereiche.
Ablehnende Bescheide werden nach wie vor äußerst selten in schriftlicher Form dem Antragsteller zugesandt.
In der Regel wird man schon am Telefon abgewimmelt oder aber man macht die Antragsteller in einem persönlichem Gespräch
so rund das diese aufgeben.
Da man die Erfahrung auf Seiten des Amtes gemacht hat, das ein ablehnender Bescheid
mit nicht schlüssiger Begründung in einem Prozess enden kann, versucht man diesen in Schriftform zu umgehen.
Also alles wie vorher, es gibt Privilegierte Sucher die sich alles rausnehmen dürfen und andere die man aufs äußerste benachteiligt.
Mir sind mehrere Personen bekannt mit denen so wie oben beschrieben verfahren wurde.
Zudem habe ich dieses Verfahren auch mitgemacht und kann belegen das es bei mir fast ein Jahr dauerte bis ich einen ablehnenden
Bescheid erhalten habe. Diesen habe ich aber erst nach vielfachen Schreiben meinerseits, die ebenso lange Zeit nicht beantwortet wurden, dann erst
nach entsprechendem Druck zugesandt bekommen.
Eine Empfehlung hierzu:

Besteht auf einen schriftlichen Bescheid. Die Behörde muss diesen Bescheid gem. dem Verwaltungsverfahrensgesetz ausstellen. Bisher ist es ihr noch nie gelungen, diesen Bescheid der gesetzlichen Vorgabe gemäß zu erstellen.

Wer eine NFG beantragt, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, der auch Verwaltungsrecht beinhaltet. Achtung, soweit mir bekannt ist, machen das nur zwei Rechtsschutzversicherungen in Deutschland.

Lasst Euch danach unter der E-Mail Redaktion@das-schatzsucher-magazin.de einen Antrag zusenden.

Wird dieser abgelehnt, dann geht in das Widerspruchsverfahren. Dazu gibt es zwei hierauf spezialisrte Rechtsanwälte, einer in Frankfurt und einer in Schweinfurt. Die Anschriften bekommt Ihr bei mir.