Das schreibt das LDA München zum Umgang mit Detektoren in Bayern. Bei einem Rechtstreit werden die sich wohl darauf berufen.
Hmmm, eigentlich stammt der Abstand-Satz noch aus einer Zeit, als lediglich ein immer gleich großer Kreis im Bayernviewer als BD eingetragen wurde. Mittlerweile sind die ja technisch so weit, dass sie ganze Flächen einfärben können und das auch tun. Also sollen sie doch bitte ihren geschützten Bereich auch so festlegen, wie sie ihn sich vorstellen.
Viele Grüße,
Günter