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Sondeln in Sachsen

Begonnen von Sondler1813, 29.11.2008 - 16:31

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  • Dabei seit --
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Geschrieben 10.09.2011 - 13:05

Also der Tenor lautet wohl erstmal so: Bodendenkmäler sind grundsätzlich tabu. Sondeln - vorausgesetzt vorherige Erlaubnis des Grundstückeigentümers wurde eingeholt - wird offensichtlich nicht weiter gerichtlich verfolgt, kann wohl aber mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.

Funde, für die kein rechtmäßiger Erbe mehr ermittelt werden kann, gehören dem Freistaat. Die Sache mit dem Finderlohn muss sich wohl häufig gerichtlich erstritten werden. (Bedeutende Funde.)

An Funden, die noch einen rechtmäßigen Erben haben, erhälst du wohl Finderlohn vom Eigentümer.

So ist meine derzeitige Auffassung.

Gruß

Alex

Bearbeitet von Silur75, 10.09.2011 - 13:06.