Inhalte aufrufen



Willkommen auf dem Bodenfundforum.com
Du bist nicht angemeldet oder registriert! Gäste können bei weitem nicht alle Funktionen des Forums nutzen. Bitte melde dich an oder klicke hier um dich kostenlos zu registrieren!

Frage zu Seelower Höhen - Ackerflächen

Begonnen von Deinhardt, 20.09.2018 - 10:33

# Sh3rl0ck

Sh3rl0ck
    • Mitglieds ID: 13.690
  • 187 Beiträge
  • Dabei seit 23-09 15
  • 4 Themen
  • 114

Geschrieben 22.09.2018 - 21:00

Die Seelower Höhen sind Kampfmittelverdachtsfläche, da ist es auch mit normaler Genehmigung verboten zu sondeln. Und es ist egal ob Acker oder Wald, das Zeug liegt überall.

 

https://polizei.brandenburg.de/seite/belastungssituation-im-land-brandenburg/59855

 

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212439

 

 
1) Es ist verboten,
  1. nach Kampfmitteln zu sondieren, entdeckte Kampfmittel zu berühren, ihre Lage zu ändern oder sie in Besitz zu nehmen oder
  2. Flächen, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind und die als Gefahrenbereich gekennzeichnet sind, zu betreten oder Anlagen oder Vorrichtungen zur Kennzeichnung von Gefahrenbereichen zu beschädigen, unwirksam zu machen oder ohne Zustimmung der örtlichen Ordnungsbehörde zu beseitigen.

 


Bearbeitet von Sh3rl0ck, 22.09.2018 - 21:06.