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Änderung des § 86a StGB

Begonnen von AlterFritz, 18.05.2017 - 13:46

# muhmer

muhmer
    • Mitglieds ID: 13.796
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  • 56

Geschrieben 19.05.2017 - 16:19

1. Welche Schlupflöcher bleiben?

2. Der 2. Absatz enthält Stichwortartig die Erläuterungen aus dem Gesetzentwurf ... was ist daran völliger Quatsch?

3. Wie kommst du darauf, dass das Saarland sich zu weit aus dem Fester gelehnt habe? Das Gesetzgebungsverfahren läuft und die Gesetzesänderung wird in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates behandelt und das Gestzgebungsverfahren soll noch vor der Bundestagswahl im September beendet sein.

4. Wenn "alles beim Alten" bliebe, hätten die deutschen Militariahändler ganz sicher extra aus diesem Grund eine Interessengemeinschaft gegründet und mehrere Rechtsanwälte mit Rechtsgutachten beauftragt. Mir liegen alle  Anwaltsschreiben und Gutachten in dieser Sache vor und diese decken sich alle mit meiner fundierten Rechtsauffassung.

 

Gruß

 

zu 1 - Es gibt noch andere Handelsformen als den Ver- und Ankauf. Diese anderen Handelsformen und der private Besitz mit einer limitierten Menge sind gar nicht angesprochen!

zu 2 - Durch das Stichwortartige geht der Inhalt und der Sinn des § 86a verloren.

zu 3 - Das Saarland hat nicht ein einziges eigenes Reverenzurteil angeführt. Alle Bundesländer erkennen Reverenzurteile aus anderen Bundesländern nicht an. Andere Länder andere Sitten ... Der Gesetzentwurf wird in der Form garantiert abgewiesen. ... wir sprechen uns wieder.

zu 4 - Der Handel wird zwar etwas eingeschrängt, aber durch das fehlen des Passus "jeglich/er" nicht komplett unter Strafe gestellt (verboten). Das bisherige fehlen einer Interessengemeinschaft und deren Gründung ist eine gute Sache gegen den Gesetzentwurf.

Die Rechtsgutachten kannst unter den Tisch kehren. Da sie nicht "von oben" in Auftrag gegeben wurden werden diese garantiert wegen Nichtverwertbarkeit abgelehnt. 

 

Gruß