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Änderung hess Denkmalschutzgesetzes

Begonnen von Lusaja, 03.01.2011 - 12:37

# Lusaja

Lusaja
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Geschrieben 26.02.2012 - 07:29

Ich habe den Vertrag kopiert. beide Orginale unterschrieben und zurück gesandt. Jetzt gehe ich suchen. die Kopie liegt im Auto und ich kann sie auf verlangen vorzeigen.
Der Vertrag ist seit meiner Unterschrift rechtskräftig.
Der Satz mit der Kündigung steht schon immer drunter. Früher hieß es nur das die Genehmigung jederzeit wiederrufen werden kann.
Gruß