Hallo!
Das D.R,P. kann auch für Deutsches Reichs Patent stehen. Da hat jemand für eine Entwicklung ein Patent beantragt und auch erhalten. Zum Schutz des Patents werden die entsprechenden Objekte dann mit dem D.R.P. gemarkt.
Was dieses Teil allerdings ist und gekennzeichnet hat, weiß ich leider nicht.
Bearbeitet von LenusMars, 08.10.2020 - 16:09.