Hallo,
irgendwie verstehe ich das Problem nicht welches ihr mit der Einführung des neuen Gesetzes habt.
Geht es um das Besitzen eines Fundstückes und dessen etwaigen Wert?
Gehts um das Abgleiten in die Illegalität des Sondelns?
Geht es darum das ihr die Befürchtung habt bestimmte Fundstücke abgeben zu müssen?
Diese Gefahr bestand übrigens bisher jedenfalls auch, denn der Grundstückseigentümer hatte bisher prinzipiell 50% Anteilsansprüche.
Geht es darum das ihr bestimmte Suchgebiete verliert, die nachweislich Bodendenkmal sind?
Ich kenne genügend Sondengänger die Ihre Funde regelmäßig melden und keine Probleme haben.
Das man keine Bodendenkmäler besondelt versteht sich doch ohnehin von selbst!
Ich habe selbst Plünderungen und offen gebliebene Riesenlöcher in Ackerflächen gesehen und den Ärger der Landwirte mitbekommen.
Ich selbst bin seit Jahrzehnten reiner Augensucher und kann mich über meine bisher gemachten Funde in keiner Weise beklagen.
Melden tu ich meine Funde von Anfang an und habe überhaupt kein Problem mit dem Blfd.
Erklärt doch einfach mal welches Problem ihr mit der Einführung des neuen Schatzregals in Bayern habt.
Das Gesetz bzw. dessen Inhalt ändert könnt ihr ohnehin nicht mehr ändern, Textpassagen und Inhalte in Frage zu stellen oder darüber zu Philosophieren und den Sinn oder Unsinn in Frage zu stellen wird an der Situation ebenfalls nichts ändern.
Entscheidend ist was ihr daraus macht und wie man sich selbst einbringt.
Ein echtes geschichtliches Interesse an der Archäologie bzw. Geschichte steht unbestritten sowieso über der monetären Frage!
Was ist Euch denn dahingehend wichtig?
Bitte nur sachliche Beiträge!
H.d.E.
Atreeides