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Schatzregal Bayern

Begonnen von BU508, 04.08.2022 - 13:49

# cornus

cornus
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Spender

Geschrieben 15.08.2022 - 08:52

Hallo,

ich bin kein Jurist, die Lage ist kompliziert. Ich weiß aber, dass man nicht so einfach ein Gesetz anwenden kann, auch wenn der Text da eindeutig scheint. Es kann in anderen Gesetzen anderes geregelt sein.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjqn8z8qcj5AhWSwAIHHa3ODa0QFnoECAYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.denkmalrechtbayern.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2015%2F06%2FNEU_3_4_2_1_Eigentum_an_Funden_und_Schatzregal_Martin_2015_12_S.pdf&usg=AOvVaw3afM_zxvvcUlmTLLKhzICF

Das ist wohl nicht aktuell, zeigt aber, dass das BGB so nicht immer anwendbar ist. 

Mit anderen Worten: wenn das Land ein Gesetz beschießt, dass bestimmte Bodenfunde Eigentum des Landes sind, sind diese nicht herrenlos. So verstehe ich das.

Viele Grüße